Die Deutsche Fernsehlotterie ist die älteste Soziallotterie Deutschlands — ihre Zweckerträge vergibt die Stiftung Deutsches Hilfswerk (Hamburg) bundesweit an soziale Projekte. Für Vereine, gGmbHs und Stiftungen ist sie neben der Aktion Mensch der zweite große Lotterie-Förderer, mit einem klaren Profil: Menschen in schwierigen Lebenslagen — von der Kinder- und Jugendhilfe bis zur Alten- und Gesundheitshilfe.
Was gefördert wird
Nach den Förderrichtlinien der Stiftung werden soziale Projekte mit Personal-, Honorar- und Sachkosten mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten bezuschusst, Erstausstattungen mit bis zu 50 Prozent. Auch investive Vorhaben sind möglich — mit eigenen Grenzen und höherem Eigenanteil. Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen, Einrichtungen der öffentlichen Hand und Träger, die von Gebietskörperschaften oder nicht gemeinnützigen Dritten beherrscht werden.
Voraussetzungen
Der Träger braucht einen gültigen Freistellungsbescheid, und mindestens ein Satzungszweck muss sich mit den Stiftungszwecken decken. Zwei Regeln stolpern viele Antragsteller: Öffentliche Mittel gelten nicht als Eigenmittel, und eine gleichzeitige Förderung desselben Vorhabens durch Aktion Mensch oder GlücksSpirale ist ausgeschlossen. Mitglieder der Freien Wohlfahrtspflege reichen über ihren Spitzenverband ein; andere Träger brauchen eine Stellungnahme ihrer Kommune.
Praxis-Tipps
- Der Vorstand entscheidet zweimal jährlich — plant die Vergabesitzungen in eure Projektplanung ein und bewerbt euch früh.
- Der Anspruch auf Förderung entsteht erst mit dem Zuwendungsschreiben; wer vorher startet, tut das auf eigenes Risiko.
- Die Auszahlung setzt den Nachweis der Gesamtfinanzierung voraus — Finanzierungsplan von Anfang an belastbar aufstellen.
Passt das zu euch?
- Ihr seid ein freier gemeinnütziger Träger mit gültigem Freistellungsbescheid
- Euer Träger wird nicht von der öffentlichen Hand oder nicht gemeinnützigen Dritten beherrscht
- Euer Projekt hilft Menschen in schwierigen Lebenslagen — Kinder-, Jugend-, Familien-, Alten- oder Gesundheitshilfe
- Ihr könnt die Eigenmittel aufbringen — ohne sie aus öffentlichen Zuschüssen zu bestreiten
- Das Vorhaben hat noch nicht begonnen
- Dasselbe Vorhaben wird nicht parallel von Aktion Mensch oder GlücksSpirale gefördert
Diese Punkte ersetzen keine Einzelfallprüfung — der Fördercheck ordnet euer Projekt konkret ein.
Der Antragsweg
- 01
Portal-Konto anlegen
Im Förderportal der Stiftung Deutsches Hilfswerk registrieren — Bewerbungen sind jederzeit möglich.
- 02
Konzept erstellen
Projektkonzept plus detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan aufstellen — inklusive belastbarer Eigenmittel.
- 03
Unterlagen hochladen
Freistellungsbescheid, Registerauszug, Satzung; je nach Träger zusätzlich Verbandsvotum oder kommunale Stellungnahme.
- 04
Vergabesitzung abwarten
Der Stiftungsvorstand entscheidet zweimal jährlich über die eingereichten Bewerbungen.
- 05
Finanzierung nachweisen
Nach dem Zuwendungsschreiben: Gesamtfinanzierung belegen — erst dann fließt die Auszahlung.
- 06
Verwenden & nachweisen
Mittel zweckgebunden einsetzen und den Verwendungsnachweis nach Projektabschluss führen.
Aus der Antragspraxis
Einschätzung aus 15+ Jahren Fördermittelarbeit
Drei Regeln aus den Förderrichtlinien entscheiden hier häufiger als die Projektqualität: Erstens gelten öffentliche Zuschüsse nicht als Eigenmittel — wer seinen Eigenanteil aus kommunalen Mitteln bestreiten will, fällt durch. Zweitens ist die Doppelförderung mit Aktion Mensch oder GlücksSpirale ausgeschlossen; die Lotterie-Förderer muss man sich als Alternativen denken, nicht als Kombination. Drittens verfallen bewilligte Mittel, die nicht binnen zwei Jahren abgerufen werden — nach der Bewilligung zügig in die Umsetzung gehen.
So unterstützt AntragPlus
- Wir prüfen, ob Fernsehlotterie oder Aktion Mensch der bessere Lotterie-Weg für euer Projekt ist — beides zugleich geht nicht.
- Wir stellen den Kosten- und Finanzierungsplan so auf, dass die Eigenmittelregeln eingehalten sind.
- Wir bereiten die Bewerbung im Förderportal vor — inklusive Verbandsvotum oder kommunaler Stellungnahme.
- Wir begleiten Mittelabruf und Verwendungsnachweis nach der Bewilligung.
Häufige Fragen
Wer darf bei der Fernsehlotterie keine Förderung beantragen?
Privatpersonen und Einrichtungen der öffentlichen Hand — ebenso Träger, die mehrheitlich von Gebietskörperschaften oder nicht gemeinnützigen Dritten beherrscht werden. Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige Träger mit Freistellungsbescheid.
Wie viel Prozent der Kosten übernimmt die Stiftung Deutsches Hilfswerk?
Bei sozialen Projekten bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, bei Erstausstattung bis zu 50 Prozent. In der Regel sind 20 Prozent Eigenmittel nötig — öffentliche Zuschüsse zählen dabei nicht mit.
Wie oft wird über Anträge entschieden?
Der Vorstand der Stiftung Deutsches Hilfswerk entscheidet zweimal im Jahr in Vergabesitzungen. Bewerbungen können jederzeit im Förderportal angelegt werden.
Der nächste Schritt
Ob Deutsche Fernsehlotterie zu eurem Projekt passt, hängt an Details: Förderlinie, Fristen, Restfinanzierung. Der Fördercheck gleicht euer Vorhaben mit diesem und 18.000+ weiteren Programmen ab — danach übernehmen unsere Förderexperten Antrag und Abwicklung.