Die Stiftung Deutsches Hilfswerk in Hamburg vergibt die Zweckerträge der Deutschen Fernsehlotterie an soziale Projekte in ganz Deutschland — seit 1956. Gefördert werden freie und verbandlich organisierte gemeinnützige Träger. Neben der Aktion Mensch ist sie einer der großen Lotterie-Förderer für Vereine, gGmbHs und Stiftungen.
Was die Fernsehlotterie fördert
Im Förderprogramm Soziale Projekte fördert die Stiftung Personal-, Honorar- und Sachkosten für Maßnahmen mit bis zu drei Jahren Laufzeit; bei Quartiersprojekten ist eine Verlängerung um zwei Jahre möglich. Weitere Förderprogramme sind Quartiersentwicklung, Digitalisierung und Soziale Innovationen. Die Programme Bau, Erstausstattung sowie Bau & Erstausstattung sind bis auf Weiteres ausgesetzt.
Personalstellen müssen mindestens 0,25 Vollzeitäquivalente umfassen und dürfen keine laufenden Betriebskosten ersetzen; Personalkosten vertretungsberechtigter Personen sind ausgeschlossen. Sachkosten werden nur zusammen mit Personal- oder Honorarkosten gefördert — als Einzelaufstellung oder als Pauschale von höchstens 20 % der Personalkosten. Die möglichen Förderhöhen stehen in den Beschreibungen der einzelnen Förderangebote.
Die Bewerbungsrunde 2026/27
Für die aktuelle Runde gelten verschärfte Bedingungen:
- Die Gesamtkosten des Projekts betragen mindestens 50.000 €.
- Jede Trägerorganisation kann nur eine Bewerbung einreichen.
- Bewerben kann sich nur, wer in den beiden Förderrunden 2026 (Vorstandssitzungen im Mai und November) keine Förderung bewilligt bekommen hat.
- Organisationsdaten bis 10.12.2026, Bewerbung vom 02.11. bis 17.12.2026, Entscheidung der Gremien im Mai 2027, frühester Projektstart am 01.06.2027.
Voraussetzungen für die Förderung
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die vom Finanzamt von der Körperschaftsteuer freigestellt sind und mindestens einen Satzungszweck mit der Stiftung teilen. Gemeinnützige Gesellschafter müssen den beherrschenden Einfluss haben (mindestens 51 %); wird der Träger von der öffentlichen Hand, einem gewerblichen Interesse oder einer einzelnen Person dominiert, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Zwei Regeln entscheiden oft schon vor der inhaltlichen Prüfung: Die Förderung ist subsidiär — öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein, belegt durch eine Stellungnahme der Kommune mit Negativbescheid. Und dasselbe Vorhaben darf nicht zusätzlich von einer anderen bundesweit tätigen Soziallotterie gefördert werden.
Pflichten nach der Förderzusage
- Das Projekt beginnt erst nach der schriftlichen Förderzusage. Startet es nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Bewilligungsdatum, verfällt die Zusage.
- Bei Personal- und Honorarstellen ist der Mittelabruf in den ersten drei Monaten jedes Projektjahres mit allen Nachweisen fällig.
- Der Verwendungsnachweis wird von einer Wirtschaftsprüfung oder vereidigten Buchprüfung testiert und spätestens sechs Monate nach Ende des Durchführungszeitraums im Förderportal eingereicht.
- Die Förderung ist öffentlich mit Förderhinweis und dem Logo der Deutschen Fernsehlotterie kenntlich zu machen.
Checkliste: Deutsche Fernsehlotterie Förderung
- Ihr seid gemeinnützig, von der Körperschaftsteuer freigestellt und teilt mindestens einen Satzungszweck mit der Stiftung
- Euer Träger wird nicht von der öffentlichen Hand, einem gewerblichen Interesse oder einer einzelnen Person dominiert
- Das Projekt kostet insgesamt mindestens 50.000 €
- Ihr könnt 20 % Eigenmittel aufbringen — ohne öffentliche Mittel
- Eure Kommune kann bestätigen, dass öffentliche Mittel ausgeschöpft sind
- Ihr habt in den Förderrunden 2026 keine Förderung der Stiftung bekommen
- Das Vorhaben hat noch nicht begonnen und wird nicht von einer anderen bundesweiten Soziallotterie gefördert
Diese Punkte ersetzen keine Einzelfallprüfung — der Fördercheck ordnet euer Projekt konkret ein.
Antragsweg: Deutsche Fernsehlotterie Förderung
- 01
Organisation prüfen lassen
Im Förderportal die Organisationsdaten einreichen — bis 10.12.2026, unter anderem mit Gemeinnützigkeitsnachweis und aktuellem Registerauszug.
- 02
Bewerbung schreiben
Vom 02.11. bis 17.12.2026: passendes Förderprogramm wählen, Projekt beschreiben, Kosten- und Finanzierungsplan aufstellen.
- 03
Unterlagen hochladen
Stellungnahme der Kommune mit Negativbescheid, Eigenmittelnachweis und Mietvertrag; das PDF der Bewerbung von den Vertretungsberechtigten unterschreiben lassen.
- 04
Rückfragen beantworten
In den zwei bis drei Monaten nach Bewerbungsschluss meldet sich das Stiftungsbüro mit Nachfragen; nach der Überarbeitung erneut zur Prüfung einreichen.
- 05
Entscheidung abwarten
Die Gremien entscheiden im Mai 2027. Das Projekt startet erst nach der schriftlichen Zusage, frühestens am 01.06.2027.
- 06
Abrufen und nachweisen
Mittel fristgerecht abrufen und den testierten Verwendungsnachweis spätestens sechs Monate nach Projektende einreichen.
Aus der Antragspraxis: Deutsche Fernsehlotterie Förderung
Einschätzung aus 15+ Jahren Fördermittelarbeit
Die Runde 2026/27 sortiert deutlich stärker vor als frühere: erst ab 50.000 € Gesamtkosten, nur eine Bewerbung pro Träger, und wer 2026 gefördert wurde, setzt aus. Setzt deshalb auf das eine Projekt, das am besten zu den Förderprogrammen passt.
Holt die Stellungnahme der Kommune früh ein — ohne Negativbescheid zu öffentlichen Mitteln ist die Bewerbung nicht vollständig, und Kommunen brauchen dafür Vorlauf. Und denkt Lotterie-Förderer als Alternativen, nicht als Kombination: Dasselbe Vorhaben kann nicht zusätzlich von einer anderen bundesweiten Soziallotterie wie der Aktion Mensch gefördert werden.
So unterstützt AntragPlus: Deutsche Fernsehlotterie Förderung
- Wir prüfen, ob die Fernsehlotterie oder die Aktion Mensch der bessere Weg für euer Projekt ist — beide zugleich für dasselbe Vorhaben geht nicht.
- Wir stellen den Kosten- und Finanzierungsplan so auf, dass Eigenmittel und Subsidiarität stimmen.
- Wir bereiten die Bewerbung im Förderportal vor — rechtzeitig vor dem 17.12.2026.
- Auf Wunsch begleiten wir Mittelabruf und Verwendungsnachweis nach der Bewilligung.
Häufige Fragen: Deutsche Fernsehlotterie Förderung
Wer kann bei der Deutschen Fernsehlotterie Förderung beantragen?
Gemeinnützige Organisationen, die von der Körperschaftsteuer freigestellt sind und mindestens einen Satzungszweck mit der Stiftung Deutsches Hilfswerk teilen. Ausgeschlossen sind Träger, die von der öffentlichen Hand, einem gewerblichen Interesse oder einer einzelnen Person dominiert werden.
Wie viel Eigenmittel braucht man?
20 Prozent der Gesamtkosten. Als Eigenmittel zählen Barmittel, ehrenamtlich erbrachte Leistungen und Darlehen Dritter — Mittel der öffentlichen Hand zählen nicht.
Wann kann man sich für 2027 bewerben?
Die Organisationsdaten müssen bis 10.12.2026 vorliegen, die Bewerbung läuft vom 02.11. bis 17.12.2026. Die Gremien entscheiden im Mai 2027, Projekte starten frühestens am 01.06.2027.
Fördert die Fernsehlotterie noch Bau und Erstausstattung?
Derzeit nicht: Die Förderprogramme Bau, Erstausstattung sowie Bau & Erstausstattung sind bis auf Weiteres ausgesetzt.
Der nächste Schritt: Deutsche Fernsehlotterie Förderung
Ob Deutsche Fernsehlotterie zu eurem Projekt passt, hängt an Details: Förderlinie, Fristen, Restfinanzierung. Der Fördercheck gleicht euer Vorhaben mit diesem und 18.000+ weiteren Programmen ab — danach übernehmen unsere Förderexperten Antrag und Abwicklung.