AntragPlus

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen der AntragPlus GmbH für die AntragPlus-Plattform und unsere Leistungen im Fördermittelmanagement

Nur für Organisationen

AntragPlus richtet sich ausschließlich an Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, Unternehmen und öffentliche Träger – nicht an Verbraucher:innen.

Dein Vertrag geht vor

Was in deinem individuellen Dienstleistungsvertrag steht – Paket, Laufzeit, Konditionen – hat immer Vorrang vor diesen AGB.

Keine Rechtsberatung

Wir erstellen Förderanträge und begleiten den Prozess. Rechts- und Steuerberatung gehört nicht dazu – dafür brauchst du eigene Berater:innen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AntragPlus GmbH

Sachsendamm 67-69, 10829 Berlin

Amtsgericht Charlottenburg, HRB 277817

Vertreten durch die Geschäftsführer Robert Tepass und Chase Frankenfeld

E-Mail: [email protected]

§ 1 Geltungsbereich

  1. 1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der AntragPlus GmbH (nachfolgend „AntragPlus“) und ihren Kunden über die Nutzung der AntragPlus-Plattform sowie über Leistungen im Bereich Fördermittelmanagement.
  2. 1.2AntragPlus schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.
  3. 1.3Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AntragPlus stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  4. 1.4Individuelle Vereinbarungen – insbesondere der zwischen den Parteien geschlossene Dienstleistungsvertrag oder ein angenommenes Angebot – haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

  1. 2.1AntragPlus erbringt für den Kunden nach Maßgabe des jeweils gebuchten Pakets Dienstleistungen im Fördermittelmanagement. Dazu gehören insbesondere die Analyse der Organisation und ihrer Projekte, die Recherche geeigneter Förderprogramme, die Erstellung und Einreichung der Antragsunterlagen sowie die administrative Begleitung bis zum Verwendungsnachweis. Die inhaltliche Erarbeitung übernimmt AntragPlus; der Kunde prüft und gibt frei.
  2. 2.2Die Zusammenarbeit wird über eine webbasierte Plattform abgewickelt. Über die Plattform stellt AntragPlus dem Kunden die Arbeitsergebnisse — insbesondere recherchierte Förderprogramme, Antragsentwürfe und Nachweise — zur Einsicht, Kommentierung und Freigabe bereit; der Kunde stellt dort seinerseits Unterlagen und Informationen bereit und verfolgt Bearbeitungsstand und Fristen. Die Plattform ist Mittel der Zusammenarbeit und kein eigenständig zu nutzendes Antragswerkzeug.
  3. 2.3Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der dort in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung. Angaben auf der Website, in Präsentationen oder in sonstigen Werbematerialien sind Leistungsbeschreibungen und keine Beschaffenheitsgarantien.
  4. 2.4AntragPlus ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer und Dienstleister einzusetzen. Die Verantwortung für die Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.

§ 3 Vertragsschluss, Registrierung und Nutzerkonto

  1. 3.1Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags bzw. durch Annahme eines Angebots zustande. Die Registrierung eines Nutzerkontos erfolgt entweder über eine Einladung durch AntragPlus oder durch eine bereits berechtigte Person der Kundenorganisation.
  2. 3.2Der Kunde hat bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und diese während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.
  3. 3.3Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde informiert AntragPlus unverzüglich, sobald er Kenntnis von einer missbräuchlichen Nutzung seines Kontos erlangt oder einen solchen Missbrauch begründet vermutet.
  4. 3.4Der Kunde kann weiteren Personen seiner Organisation Zugang einräumen. Er hat sicherzustellen, dass diese Personen die Bestimmungen dieses Vertrags einhalten, und steht für ihre Handlungen wie für eigene ein.
  5. 3.5Wer ein Nutzerkonto anlegt, sichert zu, volljährig und von der Kundenorganisation zur Nutzung der Plattform in ihrem Namen befugt zu sein. Der Abschluss des Dienstleistungsvertrags bleibt den vertretungsberechtigten Personen der Kundenorganisation vorbehalten.

§ 4 Nutzungsrechte an der Plattform

  1. 4.1AntragPlus räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang zur Abwicklung der Zusammenarbeit mit AntragPlus zu nutzen.
  2. 4.2Der Zugang zur Plattform ist an einen wirksamen Dienstleistungsvertrag und eine laufende Beauftragung gebunden. Er besteht, solange der Vertrag wirksam ist und AntragPlus für den Kunden mindestens ein Projekt betreut; eine vorübergehende Unterbrechung zwischen zwei Projekten lässt den Zugang unberührt. Entfällt eine dieser Voraussetzungen dauerhaft, kann AntragPlus den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von 30 Tagen deaktivieren. Das Exportrecht nach Ziffer 11.4 bleibt unberührt.
  3. 4.3Nicht gestattet sind insbesondere: die Vervielfältigung, Bearbeitung oder Dekompilierung der Software über die gesetzlich zwingenden Grenzen hinaus, das automatisierte Auslesen von Inhalten (Scraping), die Weitergabe oder Vermietung des Zugangs an Dritte sowie die Nutzung der Plattform zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts.
  4. 4.4Sämtliche Rechte an der Plattform, ihrer Software, den zugrunde liegenden Datenbanken und Modellen verbleiben bei AntragPlus bzw. deren Lizenzgebern. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. 5.1Der Kunde stellt AntragPlus alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen – etwa Satzung, Freistellungsbescheid, Jahres- und Finanzdaten, Projektbeschreibungen und Kalkulationen – vollständig, zutreffend und rechtzeitig zur Verfügung.
  2. 5.2Der Kunde benennt eine verantwortliche Ansprechperson mit hinreichender Entscheidungsbefugnis und reagiert auf Rückfragen von AntragPlus innerhalb angemessener Frist.
  3. 5.3Der Kunde prüft die von AntragPlus erstellten Anträge, Texte und Nachweise vor der Einreichung inhaltlich und gibt sie frei. Er verantwortet die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben und Unterlagen sowie die Erklärungen, die er als Antragsteller gegenüber dem Fördermittelgeber abgibt. Die fachgerechte Erarbeitung der Unterlagen verantwortet AntragPlus (Ziffer 6.3).
  4. 5.4Verzögerungen, die auf einer nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erbrachten Mitwirkung des Kunden beruhen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. AntragPlus haftet nicht für dadurch versäumte Antragsfristen.
  5. 5.5Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm hochgeladenen Inhalte frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Personenbezogene Daten Dritter darf der Kunde nur einstellen, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.

§ 6 Prüfung und Freigabe von Arbeitsergebnissen

  1. 6.1AntragPlus stellt dem Kunden Arbeitsergebnisse über die Plattform zur Prüfung bereit und kennzeichnet, bis wann eine Rückmeldung erforderlich ist, um Antragsfristen einzuhalten.
  2. 6.2Der Kunde gibt seine Rückmeldung über die Plattform und erteilt die Freigabe nach Ziffer 5.3. Ohne Freigabe des Kunden reicht AntragPlus keine Unterlagen bei einem Fördermittelgeber ein.
  3. 6.3AntragPlus erbringt die Leistungen eigenverantwortlich und wählt die dabei eingesetzten Methoden und technischen Hilfsmittel — einschließlich KI-gestützter Werkzeuge — selbst aus. Die fachliche Verantwortung für das Arbeitsergebnis bleibt hiervon unberührt und verbleibt bei AntragPlus.
  4. 6.4Soweit beim Einsatz technischer Hilfsmittel Daten des Kunden an Unterauftragsverarbeiter übermittelt werden, gilt Ziffer 13. Kundendaten werden nicht zum Training von Basismodellen Dritter verwendet.

§ 7 Verfügbarkeit, Support und Weiterentwicklung

  1. 7.1AntragPlus stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel bereit. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten sowie Ausfälle, die AntragPlus nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt und Störungen bei Vorleistungserbringern). Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
  2. 7.2Support wird in deutscher und englischer Sprache per E-Mail an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Berlin) geleistet.
  3. 7.3AntragPlus darf die Plattform weiterentwickeln und anpassen, insbesondere um Funktionen zu verbessern oder rechtliche Anforderungen umzusetzen, solange der vertraglich geschuldete Funktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. 8.1Die Vergütung richtet sich nach dem Dienstleistungsvertrag. Sie kann aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr, einer laufenden Vergütung und/oder einer erfolgsabhängigen Vergütung auf bewilligte Fördersummen bestehen.
  2. 8.2Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. 8.3Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  4. 8.4Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB. AntragPlus ist nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, die Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderung zurückzuhalten und den Zugang zur Plattform zu sperren.
  5. 8.5Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  6. 8.6Ein Anspruch auf erfolgsabhängige Vergütung entsteht mit Zugang des Bewilligungsbescheids beim Kunden und bemisst sich nach der bewilligten Fördersumme. Wird ein Bescheid später ganz oder teilweise aufgehoben, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat, ermäßigt sich der Anspruch entsprechend; bereits gezahlte Beträge werden anteilig erstattet.

§ 9 Don’t-Stop-Garantie

  1. 9.1Wird ein von AntragPlus erstellter Förderantrag abgelehnt, analysiert AntragPlus die Ablehnungsbegründung, überarbeitet den Antrag und reicht ihn ohne zusätzliche Einrichtungsgebühr und ohne zusätzliche Grundvergütung erneut ein.
  2. 9.2Voraussetzung ist, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach Ziffer 5 nachkommt, ein geeignetes Förderprogramm mit offener Antragsfrist zur Verfügung steht, das Projekt unverändert förderfähig ist und der Vertrag ungekündigt fortbesteht.
  3. 9.3Die Don’t-Stop-Garantie beschreibt den Umfang der geschuldeten Tätigkeit. Sie ist keine Zusicherung einer Bewilligung und keine Garantie im Sinne des § 443 BGB.

§ 10 Keine Erfolgs-, Rechts- oder Steuerberatung

  1. 10.1AntragPlus schuldet eine sorgfältige Tätigkeit, nicht die Bewilligung von Fördermitteln. Die Entscheidung über einen Antrag liegt ausschließlich beim jeweiligen Fördermittelgeber. Der Vertrag ist auch bei erfolgsabhängiger Vergütung ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
  2. 10.2Die Leistungen von AntragPlus stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Rechtliche Fragen – insbesondere zum Zuwendungs-, Vergabe- und Beihilferecht – sowie steuerliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Fragen klärt der Kunde mit eigenen Berater:innen.
  3. 10.3Angaben zu Bewilligungsquoten, Bearbeitungszeiten oder Einsparpotenzialen sind Erfahrungswerte aus vergangenen Projekten und keine Zusicherung für den Einzelfall.

§ 11 Rechte an Inhalten und Kundendaten

  1. 11.1Alle Rechte an den vom Kunden eingestellten Daten und Inhalten verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt AntragPlus das einfache, auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu verarbeiten und zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist.
  2. 11.2An den von AntragPlus für den Kunden erstellten Antragsunterlagen erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung der hierauf entfallenden Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine eigenen Förderzwecke.
  3. 11.3AntragPlus darf anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten zur Verbesserung der eigenen Leistungen auswerten, sofern kein Rückschluss auf den Kunden, seine Projekte oder betroffene Personen möglich ist.
  4. 11.4Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten 30 Tage lang in einem gängigen Format exportieren. Danach löscht AntragPlus die Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  5. 11.5Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform. Die Zustimmung kann für die Zukunft widerrufen werden.

§ 12 Vertraulichkeit

  1. 12.1Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung.
  2. 12.2Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits ohne Vertraulichkeitsbindung bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.
  3. 12.3Die Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre über dessen Beendigung hinaus.

§ 13 Datenschutz

  1. 13.1Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
  2. 13.2Soweit AntragPlus personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
  3. 13.3Die Verarbeitung der Kundendaten erfolgt auf Servern innerhalb der Europäischen Union. Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter sind im Auftragsverarbeitungsvertrag benannt.

§ 14 Gewährleistung

  1. 14.1AntragPlus erbringt die Dienstleistungen fachgerecht und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach den anerkannten Regeln des Fördermittelwesens.
  2. 14.2Weist ein Arbeitsergebnis fachliche Mängel auf, bessert AntragPlus innerhalb angemessener Frist unentgeltlich nach. Rügt der Kunde einen Mangel im Rahmen der Freigabe nach Ziffer 6.2, erfolgt die Nachbesserung so rechtzeitig, dass die Antragsfrist gewahrt bleibt, soweit dies nach der verbleibenden Zeit möglich ist.
  3. 14.3Mängel der Plattform beseitigt AntragPlus innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
  4. 14.4Unerhebliche Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit gelten nicht als Mangel. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
  5. 14.5Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Kenntnis in Textform an und beschreibt sie so genau, dass eine Nachvollziehbarkeit möglich ist.

§ 15 Haftung

  1. 15.1AntragPlus haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
  2. 15.2Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AntragPlus nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. 15.3Die Haftung nach Ziffer 15.2 ist je Vertragsjahr insgesamt auf die Höhe der vom Kunden in diesem Vertragsjahr an AntragPlus gezahlten Nettovergütung begrenzt.
  4. 15.4Für die Nichtbewilligung von Förderanträgen und daraus folgende entgangene Fördermittel haftet AntragPlus nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  5. 15.5Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
  6. 15.6Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von AntragPlus. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.

§ 16 Laufzeit und Kündigung

  1. 16.1Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag. Ist dort nichts geregelt, beträgt sie zwölf Monate ab Vertragsbeginn und verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
  2. 16.2Kündigungen bedürfen der Textform.
  3. 16.3Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für AntragPlus liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Mahnung, bei erheblicher Verletzung der Mitwirkungspflichten oder bei missbräuchlicher Nutzung der Plattform.
  4. 16.4Der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bleibt von einer Kündigung unberührt. Der Anspruch auf erfolgsabhängige Vergütung besteht auch für Anträge, die AntragPlus vor Vertragsende erstellt oder eingereicht hat und die innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsende bewilligt werden.
  5. 16.5Bei erheblichen Verstößen gegen diese AGB kann AntragPlus den Zugang zur Plattform vorübergehend sperren. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.

§ 17 Änderungen dieser AGB

  1. 17.1AntragPlus kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an Änderungen des Leistungsangebots erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
  2. 17.2Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. AntragPlus weist in der Mitteilung gesondert auf die Frist, das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hin.
  3. 17.3Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Beiden Parteien steht in diesem Fall ein Recht zur Kündigung zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Änderung zu.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. 18.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. 18.2Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Erfüllungsort ist Berlin.
  3. 18.3Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
  4. 18.4Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von AntragPlus übertragen. AntragPlus darf den Vertrag im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge oder der Übertragung des Geschäftsbetriebs auf ein verbundenes Unternehmen übertragen.
  5. 18.5Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  6. 18.6Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen allein der Information.

Stand: August 2026 · Version 1.0