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Förderprogramm

Aktion Mensch Förderung

Die Soziallotterie Aktion Mensch ist der größte private Förderer sozialer Projekte in Deutschland — von Sport und Kultur vor Ort bis zur Projektförderung mit bis zu 300.000 Euro.

Auf einen Blick

Förderhöhe
Je nach Angebot: bis 50.000 € (Sport & Kultur vor Ort), bis 300.000 € (Junge Menschen stärken) — bis zu 90 % der Kosten; Pauschalförderung bis 400.000 €/Jahr
Frist
Drei Antragsphasen pro Jahr — nächste: 01.09.–15.10.2026, Entscheidung 26.02.2027; Pauschalförderung laufend
Zielgruppe
Gemeinnützige Organisationen — Schwerpunkt Inklusion, Soziales, Kinder & Jugend
Zugang
Online über das Aktion-Mensch-Förderportal
Antragsweg
Förderfinder → passendes Angebot wählen → Online-Antrag → Entscheidung durch Vergabegremium
aktion-mensch.de/foerderung Antragsphasen & Termine Stand: August 2026 — maßgeblich sind die offiziellen Förderrichtlinien.

Die Aktion Mensch finanziert ihre Förderung aus den Erlösen ihrer Lotterie — und vergibt damit jedes Jahr Mittel an tausende soziale Projekte. Für Vereine und gemeinnützige Organisationen ist sie aus zwei Gründen besonders attraktiv: Die Antragstellung läuft digital über das Antragssystem DIAS, und die Angebotspalette deckt vom lokalen Sportangebot bis zum mehrjährigen Modellprojekt fast jede Projektgröße ab.

Was die Aktion Mensch fördert

Im Zentrum stehen Projekte, die Teilhabe ermöglichen — aktuell in vier Förderschwerpunkten: Inklusiver Arbeitsmarkt, Inklusives Wohnen und Bauen, Inklusiver Sozialraum und Junge Menschen. Konkret heißt das zum Beispiel: „Sport und Kultur vor Ort" mit bis zu 50.000 Euro und 24 Monaten Laufzeit, „Junge Menschen stärken" mit bis zu 300.000 Euro und bis zu 48 Monaten — jeweils bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Dazu kommt die laufend beantragbare Pauschalförderung für Ferien- und Bildungsangebote mit festen Tagessätzen. Welches Angebot passt, zeigt der Förder-Check auf der Website der Aktion Mensch.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland — der klassische e. V. ebenso wie gGmbH oder Stiftung, jeweils mit einem unabhängigen Aufsichtsorgan neben Vorstand bzw. Geschäftsführung. Einzelpersonen und von der öffentlichen Hand dominierte Träger sind ausgeschlossen. Wichtig: Gefördert werden nur Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen; je nach Angebot sind mindestens 10 Prozent Eigenmittel nötig, die nicht aus öffentlichen Zuschüssen stammen dürfen. Wie ihr die Voraussetzung Gemeinnützigkeit schafft, erklärt Gemeinnützigkeit beantragen.

Praxis-Tipps

  • Plant rückwärts von den Antragsphasen: Jede Phase dauert sechs Wochen, die Kuratoriumsentscheidung folgt Monate später — für die Phase ab 01.09.2026 am 26.02.2027.
  • Formuliert die Wirkung konsequent aus Sicht der Zielgruppe (Wirkungslogik) — Teilhabe ist das Kernkriterium der Vergabe.
  • Das Handwerk für Antrag und Abwicklung liefern Projektantrag schreiben und Zuwendungsbescheid.
  • Eine gleichzeitige Förderung desselben Vorhabens aus einer anderen Soziallotterie ist ausgeschlossen — entscheidet euch vorab für einen Weg.

Passt das zu euch?

  • Ihr seid eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Deutschland — e. V., gGmbH oder Stiftung
  • Neben Vorstand bzw. Geschäftsführung gibt es ein unabhängiges Aufsichtsorgan
  • Euer Projekt stärkt Teilhabe — von Menschen mit Behinderung, Menschen in schwierigen Lebenslagen oder jungen Menschen bis 27
  • Das Vorhaben startet erst nach der Antragstellung
  • Je nach Angebot könnt ihr mindestens 10 % Eigenmittel aufbringen — nicht aus öffentlichen Zuschüssen
  • Dasselbe Vorhaben wird nicht parallel von einer anderen Soziallotterie gefördert

Diese Punkte ersetzen keine Einzelfallprüfung — der Fördercheck ordnet euer Projekt konkret ein.

Der Antragsweg

  1. 01

    Angebot finden

    Mit dem Förder-Check der Aktion Mensch das passende Förderangebot identifizieren und die Förderrichtlinie lesen.

  2. 02

    Registrieren

    Organisation im digitalen Antragssystem DIAS anlegen — mit Registerauszug und Gemeinnützigkeitsnachweis.

  3. 03

    Antrag einreichen

    Innerhalb der sechswöchigen Antragsphase: Projektbeschreibung plus Kosten- und Finanzierungsplan.

  4. 04

    Entscheidung abwarten

    Das Kuratorium entscheidet zu festen Terminen — für die Phase ab September 2026 am 26.02.2027.

  5. 05

    Vertrag bestätigen

    Fördervertrag digital in DIAS freigeben; die erste Abschlagzahlung folgt nach der Vertragsfreigabe.

  6. 06

    Nachweis führen

    Mittelabruf und Verwendungsnachweis laufen über das Portal — sauber dokumentiert bis zum Projektende.

Aus der Antragspraxis

Einschätzung aus 15+ Jahren Fördermittelarbeit

Der häufigste vermeidbare Fehler bei der Aktion Mensch ist der Kalender: Wer die sechswöchige Antragsphase verpasst, wartet Monate auf die nächste — und die Entscheidung fällt erst am festen Kuratoriumstermin. Der zweite Klassiker ist der Projektbeginn vor der Antragstellung; die Förderrichtlinien schließen solche Vorhaben aus. Solide Anträge zeigen außerdem, dass die Restfinanzierung steht und die Eigenmittel nicht aus öffentlichen Töpfen stammen.

So unterstützt AntragPlus

  • Wir prüfen, welches Aktion-Mensch-Angebot zu eurem Projekt passt — und ob eines der 18.000+ anderen Programme besser geeignet ist.
  • Wir bereiten den DIAS-Antrag vor: Projektbeschreibung, Wirkungslogik, Kosten- und Finanzierungsplan.
  • Wir planen die Antragsphase rückwärts, damit ihr keinen Zyklus verpasst.
  • Nach der Bewilligung begleiten wir Mittelabruf und Verwendungsnachweis.

Häufige Fragen

Wie viel Förderung zahlt die Aktion Mensch?

Je nach Förderangebot: „Sport und Kultur vor Ort" bis 50.000 Euro, „Junge Menschen stärken" bis 300.000 Euro — jeweils bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Pauschalförderung für Ferien- und Bildungsangebote kann bis zu 400.000 Euro pro Jahr und Träger erreichen.

Wer kann bei der Aktion Mensch einen Antrag stellen?

Freie gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland — eingetragene Vereine, gGmbHs und Stiftungen mit gültigem Gemeinnützigkeitsnachweis und einem unabhängigen Aufsichtsorgan. Einzelpersonen und von der öffentlichen Hand dominierte Träger sind nicht antragsberechtigt.

Wann kann ich einen Antrag stellen und wie lange dauert die Entscheidung?

In einer der drei sechswöchigen Antragsphasen pro Jahr — die nächste läuft vom 01.09. bis 15.10.2026, das Kuratorium entscheidet am 26.02.2027. Die Pauschalförderung ist ganzjährig beantragbar und wird in kürzeren Abständen bewilligt.

Der nächste Schritt

Ob Aktion Mensch zu eurem Projekt passt, hängt an Details: Förderlinie, Fristen, Restfinanzierung. Der Fördercheck gleicht euer Vorhaben mit diesem und 18.000+ weiteren Programmen ab — danach übernehmen unsere Förderexperten Antrag und Abwicklung.

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