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EU-Programm

Erasmus+ Jugendbegegnungen

Die EU fördert internationale Jugendbegegnungen über Pauschalen — für Jugendorganisationen und sogar informelle Jugendgruppen. Nächste Antragsfrist: 1. Oktober 2026.

Auf einen Blick

Förderhöhe
EU-Pauschalen je Kostenart: organisatorische Unterstützung, Reisekosten nach Entfernung, Aufenthalt, Inklusionsunterstützung — Sätze im offiziellen Programmleitfaden
Frist
Nächste Antragsfrist: 01.10.2026, 12:00 Uhr (Einzelantragsverfahren Leitaktion 1)
Zielgruppe
Teilnehmende von 13 bis 30 Jahren — besonders junge Menschen mit geringeren Chancen; Begegnungen von 5 bis 21 Tagen
Zugang
Nationale Agentur JUGEND für Europa; Antrag über die EU-Plattform mit Organisations-ID (OID)
Antragsberechtigt
Jugendorganisationen und informelle Gruppen junger Menschen — Partnergruppen aus mindestens zwei Ländern
JUGEND für Europa: Jugendbegegnungen JUGEND für Europa: Antragstellung Stand: August 2026 — maßgeblich sind die offiziellen Förderrichtlinien.

Über Erasmus+ Jugend (Leitaktion 1) fördert die EU internationale Jugendbegegnungen: Gruppen junger Menschen aus mindestens zwei Ländern kommen für 5 bis 21 Tage zusammen — für gemeinsame Projekte von Umweltaktionen über Theater bis Sport. In Deutschland ist JUGEND für Europa (Bonn) die Nationale Agentur; für 2026 stehen rund 48 Millionen Euro für Erasmus+ Jugend in Deutschland bereit.

Was gefördert wird

Die Förderung läuft über EU-Pauschalen je Kostenart: organisatorische Unterstützung pro Teilnehmer, Reisekosten nach Entfernungsstaffeln, individuelle Unterstützung pro Aufenthaltstag, Inklusionsunterstützung für Teilnehmende mit geringeren Chancen, dazu vorbereitende Besuche und außergewöhnliche Kosten. Die konkreten Sätze stehen im jeweils gültigen Annex des Programmleitfadens — abrufbar im Dokumentencenter von JUGEND für Europa.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Jugendorganisationen — und ausdrücklich auch informelle Gruppen junger Menschen ohne eigene Rechtsform, für die es eine eigene offizielle Handreichung gibt. Die Projektlaufzeit beträgt 3 bis 24 Monate, die Begegnung selbst 5 bis 21 Tage ohne Reisetage. Der Antrag geht an die Nationale Agentur des eigenen Landes; Voraussetzung ist eine Registrierung der Organisation im EU-System (OID).

Praxis-Tipps

  • Die Antragsformulare werden erst rund sechs Wochen vor der Frist freigeschaltet — Projekt und Partner sollten dann längst stehen.
  • Fristen gelten auf die Minute: 12:00 Uhr Brüsseler Zeit. Ein Antrag um 12:01 Uhr ist verfristet.
  • Für neue Organisationen ist das Einzelantragsverfahren der Weg — neue Akkreditierungen in Leitaktion 1 werden zum Ende der Programmgeneration nicht mehr vergeben.

Passt das zu euch?

  • Eure Teilnehmenden sind zwischen 13 und 30 Jahre alt
  • Ihr habt Partnergruppen aus mindestens zwei Ländern
  • Die Begegnung dauert 5 bis 21 Tage (ohne Reisetage), die Projektlaufzeit 3 bis 24 Monate
  • Eure Organisation hat eine OID — oder ihr registriert sie rechtzeitig im EU-System
  • Ihr könnt den Antrag bis zur Frist (12:00 Uhr Brüsseler Zeit) auf der EU-Plattform einreichen

Diese Punkte ersetzen keine Einzelfallprüfung — der Fördercheck ordnet euer Projekt konkret ein.

Der Antragsweg

  1. 01

    EU-Login anlegen

    Einmalig ein EU-Login-Konto erstellen — die Basis für alle Erasmus+-Systeme.

  2. 02

    OID registrieren

    Organisation im Registrierungssystem der EU-Kommission anlegen und die Organisations-ID erhalten.

  3. 03

    Projekt planen

    Begegnung mit den Partnergruppen konzipieren — Format, Programm und Kostenarten nach Programmleitfaden.

  4. 04

    Antrag ausfüllen

    Formular auf der EU-Antragsplattform bearbeiten; es steht rund sechs Wochen vor der Frist bereit.

  5. 05

    Fristgerecht einreichen

    Bis 12:00 Uhr Brüsseler Zeit einreichen — zuständig ist die Nationale Agentur JUGEND für Europa.

  6. 06

    Umsetzen & berichten

    Nach Bewilligung: Begegnung durchführen und über die EU-Plattformen berichten.

Aus der Antragspraxis

Einschätzung aus 15+ Jahren Fördermittelarbeit

Erasmus+-Anträge scheitern selten am Konzept und oft an der Technik: Die OID-Registrierung und die qualifizierte elektronische Signatur brauchen Vorlauf — JUGEND für Europa hat dazu eigene Hinweise veröffentlicht, weil genau hier regelmäßig Anträge hängen bleiben. Wer reale Kosten statt Pauschalen beantragen will, sollte die offizielle Handreichung dazu kennen. Und strategisch: Die laufende Programmgeneration endet — für Neueinsteiger führt der Weg über das Einzelantragsverfahren, nicht über eine Akkreditierung.

So unterstützt AntragPlus

  • Wir prüfen, ob eine Jugendbegegnung oder ein anderes EU- oder Bundesformat besser zu eurem Vorhaben passt.
  • Wir begleiten OID-Registrierung und Antragstechnik, damit die Frist nicht an Formalien scheitert.
  • Wir kalkulieren die Pauschalen nach dem aktuellen Programmleitfaden.
  • Wir bauen die Partnerstruktur mit auf — mindestens zwei Länder sind Pflicht.

Häufige Fragen

Wann ist die nächste Antragsfrist für Erasmus+ Jugendbegegnungen?

Am 1. Oktober 2026 um 12:00 Uhr (Brüsseler Zeit) im Einzelantragsverfahren der Leitaktion 1. Die Antragsformulare werden rund sechs Wochen vorher auf der EU-Plattform freigeschaltet.

Wie alt müssen die Teilnehmenden sein?

13 bis 30 Jahre. Besonders angesprochen sind junge Menschen mit geringeren Chancen — für sie gibt es zusätzliche Inklusionsunterstützung.

Können auch nicht eingetragene Jugendgruppen einen Antrag stellen?

Ja — informelle Gruppen junger Menschen sind ausdrücklich antragsberechtigt. JUGEND für Europa stellt dafür eine eigene Handreichung zur Antragstellung bereit.

Der nächste Schritt

Ob Erasmus+ Jugend zu eurem Projekt passt, hängt an Details: Förderlinie, Fristen, Restfinanzierung. Der Fördercheck gleicht euer Vorhaben mit diesem und 18.000+ weiteren Programmen ab — danach übernehmen unsere Förderexperten Antrag und Abwicklung.

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