Förderprogramme für Jugendarbeit und Jugendprojekte im Überblick
| Programm | Für wen | Förderhöhe | Frist oder Rhythmus |
|---|---|---|---|
| Jugendamt | Vereine und Jugendgruppen vor Ort; Dauerförderung meist nur mit Anerkennung nach § 75 SGB VIII | nach kommunaler Förderrichtlinie, Ermessen des Jugendamts | Stichtage der Kommune |
| Landesjugendpläne | Träger der Jugendarbeit im jeweiligen Bundesland | je Land und Förderposition | je Land |
| Kinder- und Jugendplan des Bundes | bundesweite Träger; örtliche Vereine über ihren Dachverband | je nach Maßnahme; Kleinaktivitäten bis 1.000 € | bis 30.11. des Vorjahres; Zentralstellen setzen frühere Fristen |
| Partnerschaften für Demokratie | Vereine vor Ort; Jugendfonds für Projekte, die Jugendliche selbst planen | legt jede Partnerschaft selbst fest | legt jede Partnerschaft selbst fest |
| Kultur macht stark | lokale Bündnisse aus mindestens drei Partnern; Zielgruppe 3 bis 18 Jahre in Risikolagen | je Programmpartner | je Programmpartner; Förderphase bis Ende 2027 |
| Deutsches Kinderhilfswerk: Themenfonds | Vereine und Initiativen; Zielgruppe unter 18 Jahren | bis 8.000 €; mind. 20 % Eigenanteil | Stichtage 31.03. und 30.09.; nächster 31.03.2027 |
| Aktion Mensch: Junge Menschen stärken | anerkannte Träger der Jugendhilfe; Zielgruppe 12 bis 24 Jahre | bis 300.000 € und bis 90 %; Gesamtkosten ab 50.000 € | Antragsphase bis 15.10.2026, nächste ab 01.01.2027 |
| Aktion Mensch: Ferienreisen | Träger inklusiver Gruppenreisen; junge Menschen bis 27 Jahre | 50 € bzw. 80 € je Begleitperson und Tag | ganzjährig |
| Deutsche Fernsehlotterie | gemeinnützige Träger; Kinder und Jugendliche als eine von mehreren Zielgruppen | Gesamtkosten ab 50.000 €; 20 % Eigenmittel | Bewerbung 02.11.–17.12.2026 |
| Erasmus+ Jugend | Vereine und Gruppen junger Menschen; 13 bis 30 Jahre | Pauschalen je Teilnehmer*in und Reiseentfernung | Termine 2027 noch nicht veröffentlicht |
| Deutsch-Französisches und Deutsch-Polnisches Jugendwerk | Vereine direkt oder über eine Zentralstelle | Pauschalen bzw. Fördersätze; DPJW-Kleinprojekte bis 1.000 € | ganzjährig, spätestens 3 Monate vor Projektbeginn |
Jugendarbeit ist ein Förderbereich mit gesetzlichem Auftrag: Das Achte Sozialgesetzbuch verpflichtet die öffentliche Jugendhilfe, die freiwillige Arbeit freier Träger zu fördern — wenn sie unter anderem gemeinnützige Ziele verfolgen und eine angemessene Eigenleistung erbringen (§ 74 SGB VIII). Dazu kommen Stiftungen, Lotterien und Programme für internationale Begegnungen.
Diese Übersicht zeigt die Töpfe, die örtliche Vereine tatsächlich erreichen — direkt oder über ihren Dachverband. Aufgenommen haben wir bundesweit zugängliche Programme mit offizieller Richtlinie; Land und Kommune stehen als Ebene drin, weil jede ihre eigenen Regeln hat. Alle Angaben haben wir im Oktober 2026 auf den Seiten der Fördergeber geprüft.
Jugendförderung vor Ort: Jugendamt und Land
Jugendamt
- Fördergeber: das Jugendamt eures Kreises oder eurer kreisfreien Stadt
- Für wen: Vereine, Jugendverbände und Jugendgruppen als freie Träger. Eine auf Dauer angelegte Förderung setzt in der Regel die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII voraus; einen Anspruch darauf hat, wer mindestens drei Jahre in der Jugendhilfe tätig war.
- Was gefördert wird: Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII, etwa außerschulische Jugendbildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, internationale Jugendarbeit sowie Kinder- und Jugenderholung.
- Förderhöhe und Eigenanteil: Über Art und Höhe entscheidet das Jugendamt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Verlangt wird eine angemessene Eigenleistung, bei der die Finanzkraft des Trägers berücksichtigt wird. Konkrete Beträge stehen in der kommunalen Förderrichtlinie.
- Fristen: legt jede Kommune selbst fest.
- Antragsweg und Aufwand: Antrag nach der Förderrichtlinie des Jugendamts, in der Regel formularbasiert. Fragt dort nach Richtlinie und Stichtagen — und danach, ob Mittel für Jugendarbeit noch frei sind.
- Offizielle Grundlage: § 74 SGB VIII, § 11 SGB VIII
Landesjugendpläne
- Fördergeber: das jeweilige Bundesland. In Nordrhein-Westfalen etwa bewilligen in der Regel die Landesjugendämter, bei Offener Kinder- und Jugendarbeit die örtlichen Jugendämter.
- Für wen: Träger der Jugendarbeit im Land. Eine bundesweite Übersicht aller Landespläne gibt es nicht — jedes Land hat eigene Gesetze, Pläne und Bewilligungsstellen.
- Was gefördert wird: je nach Land und Förderposition; der NRW-Plan 2023–2027 umfasst zum Beispiel Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.
- Förderhöhe, Eigenanteil, Fristen: je Land und Förderposition.
- Antragsweg und Aufwand: über die Bewilligungsbehörde, die der Landesplan nennt. Der schnellste Weg zur richtigen Stelle führt meist über euer Jugendamt oder euren Dachverband.
- Offizielle Seite (Beispiel NRW): Kinder- und Jugendförderplan NRW
Bundesprogramme für Jugendarbeit
Kinder- und Jugendplan des Bundes
- Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
- Für wen: nichtstaatliche Organisationen, die für das Bundesgebiet als Ganzes von Bedeutung sind. Örtliche Vereine stellen in der Regel keinen eigenen Antrag beim Ministerium: Ist ein Träger einer Zentralstelle angeschlossen, legt er dieser seinen Antrag vor. Für internationale Jugendarbeit gilt: Regional oder lokal arbeitende Organisationen wenden sich an ihren bundeszentralen Träger oder an die Oberste Landesjugendbehörde.
- Was gefördert wird: Maßnahmen im erheblichen Bundesinteresse, darunter internationale Jugendbegegnungen (Teilnehmende 8 bis 26 Jahre).
- Förderhöhe und Eigenanteil: je nach Art der Maßnahme. Kleinaktivitäten werden mit höchstens 1.000 € gefördert, mindestens 10 % der Gesamtausgaben kommen aus Eigenmitteln.
- Fristen: Anträge sollen bis zum 30. November des Vorjahres beim Ministerium eingehen — für 2027 also bis 30.11.2026. Zentralstellen setzen eigene, frühere Fristen; fragt bei eurem Dachverband nach.
- Antragsweg und Aufwand: Für Vereine läuft der Weg fast immer über den Dachverband. Der Aufwand liegt dann vor allem in dessen Vorgaben.
- Offizielle Seite: Förderrichtlinien Kinder- und Jugendplan
Für modellhafte oder überregionale Vorhaben gibt es außerdem die Stiftung Deutsche Jugendmarke mit bis zu 200.000 € — Projekte mit rein örtlichem oder regionalem Bezug schließt sie ausdrücklich aus.
Partnerschaften für Demokratie
- Fördergeber: Bundesprogramm „Demokratie leben!" des BMBFSFJ, vor Ort über die kommunale Partnerschaft für Demokratie
- Für wen: Vereine beantragen Einzelmaßnahmen bei der Partnerschaft für Demokratie vor Ort, das lokale Bündnis prüft und spricht eine Förderempfehlung aus. Jede Partnerschaft hat ein Jugendforum und einen Jugendfonds für Projekte, die Jugendliche selbst konzipieren.
- Was gefördert wird: lokale Projekte für Demokratie und Vielfalt, zum Beispiel Demokratiefeste, Lesungen oder Medienworkshops für Jugendliche.
- Förderhöhe, Eigenanteil, Fristen: legt jede Partnerschaft selbst fest.
- Stand: Am 1. Oktober 2026 wurde eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht, die ab 1. Januar 2027 gilt. Die kommunalen Partnerschaften für Demokratie bleiben darin erhalten, ebenso Jugendforum und Jugendfonds.
- Antragsweg und Aufwand: Die nächstgelegene Partnerschaft zeigt der Projektfinder; erste Anlaufstelle ist deren Koordinierungs- und Fachstelle. Mehr zum Programm auf unserer Seite zu Demokratie leben!.
- Offizielle Seite: Partnerschaften für Demokratie
Kultur macht stark
- Fördergeber: BMBFSFJ, umgesetzt über bundesweite Programmpartner (Verbände und Stiftungen)
- Für wen: lokale Bündnisse aus mindestens drei Einrichtungen oder Vereinen. Der Verein beantragt nicht beim Bund, sondern bei einem Programmpartner.
- Was gefördert wird: außerschulische Angebote kultureller Bildung für 3- bis 18-Jährige, die in einer Risikolage leben, welche ihre Bildungschancen einschränkt.
- Förderhöhe und Eigenanteil: je Programmpartner; jeder Bündnispartner bringt angemessene Eigenleistungen ein.
- Fristen: je Programmpartner. Die laufende Förderphase geht bis Ende 2027; eine Fortsetzung ab 2028 ist offiziell noch nicht veröffentlicht.
- Antragsweg und Aufwand: Bündnis bilden, passenden Programmpartner wählen, dort Antrag stellen oder sich bewerben. Mehr dazu auf unserer Seite zu Kultur macht stark.
- Offizielle Seite: Bündnisse für Bildung: Mitmachen
Stiftungen und Lotterien für Jugendprojekte
Deutsches Kinderhilfswerk: Themenfonds
- Fördergeber: Deutsches Kinderhilfswerk e. V.
- Für wen: Vereine, freie Träger, Initiativen, Eltern-, Kinder- und Jugendgruppen; kleinere Vereine ohne Dachverband werden bevorzugt. Die Zielgruppe muss jünger als 18 Jahre sein.
- Was gefördert wird: Projekte zu Kinderpolitik, Spielraum, Medienkompetenz und Kinderkultur. Voraussetzung ist, dass Kinder und Jugendliche an Planung und Durchführung beteiligt sind.
- Förderhöhe und Eigenanteil: bis 8.000 € je Antrag; mindestens 20 % der Gesamtausgaben als Eigenbeteiligung.
- Fristen: Stichtage 31. März und 30. September, Entscheidung bis 15. Mai bzw. 15. November. Nächster Stichtag: 31.03.2027. Mit dem Projekt darf vor der Förderentscheidung nicht begonnen werden.
- Antragsweg und Aufwand: online über die Förderdatenbank des Kinderhilfswerks, für kleinere Projekte zugeschnitten. Details auf unserer Seite zum Deutschen Kinderhilfswerk.
- Offizielle Seite: Projektförderung des Deutschen Kinderhilfswerks
Aktion Mensch: Junge Menschen stärken
- Fördergeber: Aktion Mensch e. V.
- Für wen: Träger mit Anerkennung nach § 75 SGB VIII
- Was gefördert wird: inklusive und partizipative Freizeitprojekte für junge Menschen zwischen 12 und 24 Jahren, deren Teilhabe und Beteiligung eingeschränkt sind.
- Förderhöhe und Eigenanteil: bis 300.000 €, bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, Laufzeit bis 48 Monate; mindestens 10 % Eigenmittel. Die Gesamtkosten müssen mindestens 50.000 € betragen; ab 100.000 € ist eine Stellungnahme des Jugendamts nötig.
- Fristen: feste Antragsphasen von sechs Wochen. Die aktuelle läuft bis 15.10.2026, die nächsten beginnen am 01.01.2027 und am 01.05.2027.
- Antragsweg und Aufwand: online bei der Aktion Mensch. Ein Programm für größere, mehrjährige Vorhaben — der Antrag ist entsprechend umfangreich. Mehr auf unserer Seite zur Aktion Mensch.
- Offizielle Seite: Junge Menschen stärken
Aktion Mensch: Ferienreisen
- Fördergeber: Aktion Mensch e. V. (Pauschalförderung)
- Für wen: Träger von Gruppenreisen; auch inklusive Ferienreisen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre sind förderfähig.
- Was gefördert wird: Begleitpersonen auf der Reise.
- Förderhöhe: je Begleitperson und Tag 80 € für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, 50 € für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung.
- Fristen: ganzjährig.
- Offizielle Seite: Pauschalförderung der Aktion Mensch
Deutsche Fernsehlotterie
- Fördergeber: Deutsches Hilfswerk, die Stiftung der Deutschen Fernsehlotterie
- Für wen: gemeinnützige Organisationen. Ein eigenes Jugendprogramm gibt es nicht; Kinder und Jugendliche sind eine von mehreren Zielgruppen. Pro Träger ist nur eine Bewerbung möglich, und wer in den Förderrunden 2026 gefördert wurde, kann sich in dieser Runde nicht bewerben.
- Was gefördert wird: im Programm Soziale Projekte Personal-, Honorar- und Sachkosten für Maßnahmen mit bis zu drei Jahren Laufzeit.
- Förderhöhe und Eigenanteil: Gesamtkosten mindestens 50.000 €; 20 % Eigenmittel. Als Eigenmittel zählen Barmittel, ehrenamtliche Leistungen und Darlehen Dritter — keine öffentlichen Mittel.
- Fristen: Organisationsdaten bis 10.12.2026, Bewerbung vom 02.11. bis 17.12.2026, Entscheidung im Mai 2027, frühester Projektstart 01.06.2027.
- Antragsweg und Aufwand: ausschließlich im Förderportal. Verlangt wird unter anderem eine Stellungnahme der Kommune mit Negativbescheid zu öffentlichen Mitteln — plant dafür Vorlauf ein.
- Offizielle Seite: Informationen zur Fördermittelbewerbung
Förderung für internationale Jugendbegegnungen
Erasmus+ Jugend
- Fördergeber: Europäische Union, in Deutschland umgesetzt von JUGEND für Europa
- Für wen: Organisationen mit Sitz in Deutschland — also auch Vereine — und informelle Gruppen junger Menschen
- Was gefördert wird: Jugendbegegnungen für junge Menschen zwischen 13 und 30 Jahren (5 bis 21 Tage ohne Reisetage) und Jugendpartizipationsprojekte
- Förderhöhe: Pauschalen, etwa für die organisatorische Unterstützung pro Teilnehmer*in und für Reisekosten nach Entfernung und Personenzahl
- Fristen: 2026 lagen die Antragstermine am 12. Februar und 1. Oktober. Die Termine für 2027 sind noch nicht veröffentlicht; die Formulare werden ungefähr sechs Wochen vor der Frist freigeschaltet.
- Antragsweg und Aufwand: online zu festen Fristen, mit Beratung durch JUGEND für Europa. Mehr auf unserer Seite zu Erasmus+ Jugend.
- Offizielle Seite: Jugendbegegnungen bei JUGEND für Europa
Deutsch-Französisches und Deutsch-Polnisches Jugendwerk
- Fördergeber: Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW) und Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW)
- Für wen: Vereine können direkt beantragen oder über eine Zentralstelle, etwa ihren Verband.
- Was gefördert wird: DFJW: Austausch mit Frankreich für junge Menschen von 3 bis 30 Jahren, Gruppenprojekte mit 4 bis 21 Programmtagen. DPJW: deutsch-polnische und trilaterale Begegnungen mit 4 bis 28 Programmtagen, Teilnehmende in der Regel 12 bis 26 Jahre.
- Förderhöhe und Eigenanteil: DFJW: in der einfachen Förderung pauschal für Fahrt- und Basiskosten. DPJW: in der Regel nach festen Fördersätzen; Kleinprojekte bis 1.000 € mit 10 % Eigenmitteln. Das DPJW zahlt die Fördersätze 2027 nicht in voller Höhe aus.
- Fristen: Anträge spätestens drei Monate vor Projektbeginn; beim DPJW ganzjährig und ausschließlich über das Portal OASE.
- Offizielle Seiten: Richtlinien des DFJW, Antrag beim DPJW
So findet ihr die passende Jugendförderung
- Größe des Vorhabens: Für einige Tausend Euro passen Jugendamt, Themenfonds des Kinderhilfswerks oder der Jugendfonds der Partnerschaft für Demokratie. Ab 50.000 € Gesamtkosten kommen Aktion Mensch und Fernsehlotterie infrage.
- Alter der Zielgruppe: Kinderhilfswerk unter 18, Kultur macht stark 3 bis 18, Aktion Mensch 12 bis 24, Erasmus+ 13 bis 30 Jahre.
- Formale Voraussetzungen: Anerkennung nach § 75 SGB VIII (Aktion Mensch, dauerhafte Förderung durch das Jugendamt), Bündnispartner (Kultur macht stark), Gemeinnützigkeit — wie ihr sie nachweist, steht im Ratgeber Gemeinnützigkeit beantragen.
- Eigenanteil: Bei den hier genannten Stiftungen und Lotterien liegt er zwischen 10 und 20 %. Prüft vorher, was als Eigenmittel zählt.
- Vorlauf: Bei den Jugendwerken mindestens drei Monate vor Projektbeginn, beim Kinderhilfswerk erst nach der Förderentscheidung starten. Wer zu früh anfängt, riskiert die Förderung — das und weitere Stolperfallen beschreibt der Ratgeber Förderantrag: die häufigsten Fehler.
Weitere Förderwege für Vereine — von Bundesland bis Stiftung — bündelt der Überblick Fördermittel für Vereine; private Förderer sammelt das Verzeichnis Stiftungen, die soziale Projekte fördern. Bei größeren Vorhaben, etwa bei der Aktion Mensch oder mit mehreren Anträgen im Jahr, schreiben wir den Antrag für euch — so läuft die Antragserstellung.
Aus der Antragspraxis: Jugendförderung für Vereine
Einschätzung aus 15+ Jahren Fördermittelarbeit
Viele Vereine starten beim größten Topf. Nach unserer Erfahrung lohnt sich oft der umgekehrte Weg: Ein erfolgreich abgewickeltes Projekt mit Jugendamt oder Kinderhilfswerk ist eine Referenz, die bei größeren Anträgen zählt.
Kombinieren ist möglich, aber nicht beliebig: Die Aktion Mensch fördert keine Vorhaben, die zusätzlich aus anderen Lotteriemitteln wie der Fernsehlotterie finanziert werden. Und die Fernsehlotterie zählt öffentliche Mittel nicht als Eigenmittel. Legt deshalb im Finanzierungsplan alle beantragten Zuschüsse offen.
So unterstützt AntragPlus: Jugendförderung für Vereine
- Im kostenlosen und unverbindlichen Fördercheck prüfen wir, welche dieser Programme zu eurem Vorhaben passen.
- Bei größeren Vorhaben übernehmen wir Recherche, Antrag, Anlagen und Einreichung — inklusive Fristen und Förderportale.
- Die Vergütung ist erfolgsgekoppelt: Der Hauptteil entsteht erst mit der Bewilligung.
- Auf Wunsch begleiten wir euch nach der Bewilligung bis zum Verwendungsnachweis.
- Kleine Einzelanträge, etwa beim Jugendamt oder bei den Themenfonds des Kinderhilfswerks, stellt ihr am besten selbst — dafür ist diese Übersicht gedacht.
Häufige Fragen: Jugendförderung für Vereine
Wer fördert Jugendarbeit im Verein?
Vor Ort das Jugendamt, das nach § 74 SGB VIII freie Träger fördern soll, dazu das Land über seinen Landesjugendplan und der Bund über den Kinder- und Jugendplan, meist über Dachverbände. Ergänzend fördern Stiftungen und Lotterien wie das Deutsche Kinderhilfswerk, die Aktion Mensch und die Deutsche Fernsehlotterie sowie für Begegnungen Erasmus+ Jugend und die Jugendwerke.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Jugendförderung?
Auf eine bestimmte Summe nicht. Das SGB VIII sieht vor, dass das Jugendamt freie Träger fördern soll, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Über Art und Höhe entscheidet es aber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Brauchen wir die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe?
Nicht für jedes Programm. Für eine dauerhafte Förderung durch das Jugendamt ist sie in der Regel Voraussetzung, und die Aktion Mensch verlangt sie für „Junge Menschen stärken". Das Kinderhilfswerk und Erasmus+ Jugend setzen sie nicht voraus. Einen Anspruch auf Anerkennung hat, wer mindestens drei Jahre in der Jugendhilfe tätig war.
Wie viel Eigenanteil müssen wir einbringen?
Das legt jeder Förderer fest: beim Kinderhilfswerk mindestens 20 Prozent, bei der Aktion Mensch mindestens 10 Prozent, bei der Fernsehlotterie 20 Prozent. Das Jugendamt verlangt eine angemessene Eigenleistung, die die Finanzkraft des Vereins berücksichtigt.
Der nächste Schritt: Jugendförderung für Vereine
Welche Programme zu eurem Vorhaben passen, klärt der Fördercheck — er gleicht euer Projekt mit 18.000+ Programmen aus Bund, Ländern, EU und Stiftungen ab. Danach übernehmen unsere Förderexperten Antrag und Abwicklung.