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Bundesprogramm

Kultur macht stark

Das Bundesprogramm fördert außerschulische kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche — bis zu 100 Prozent der Kosten, beantragt über lokale Bündnisse aus mindestens drei Partnern.

Auf einen Blick

Förderhöhe
Bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben plus Verwaltungspauschale — Obergrenzen setzt der jeweilige Programmpartner
Frist
Letzte Ausschreibungen der Förderphase 2023–2027 laufen — je nach Programmpartner z. B. 15.09., 30.09. und 02.11.2026
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche von 3 bis 18 Jahren in sozialen oder finanziellen Risikolagen — außerschulisch und zusätzlich
Zugang
27 bundesweite Programmpartner mit eigenen Ausschreibungen; Antrag über das System kumasta
Antragsweg
Lokales Bündnis aus mindestens drei Partnern bilden — der federführende Partner stellt den Antrag
buendnisse-fuer-bildung.de Terminkalender der Ausschreibungen Stand: August 2026 — maßgeblich sind die offiziellen Förderrichtlinien.

„Kultur macht stark — Bündnisse für Bildung" ist das große Bundesprogramm für kulturelle Bildung, getragen vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) mit bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr. Das Besondere: Die Mittel fließen nicht direkt vom Ministerium an Vereine, sondern über 27 Programmpartner — Verbände und Initiativen, die eigene Konzepte, Ausschreibungen und Fristen haben.

Wie der Zugang funktioniert

Gefördert werden lokale Bündnisse aus mindestens drei Partnern mit unterschiedlichen Kompetenzen — zum Beispiel ein Kulturverein, eine Jugendeinrichtung und eine Bibliothek. Schulen und Kitas können Bündnispartner sein, dürfen aber selbst keine Mittel beantragen. Der federführende Partner wählt einen passenden Programmpartner-Förderer aus und stellt dort den Antrag über das Antragssystem kumasta.

Was gefördert wird

Außerschulische kulturelle Bildungsangebote für 3- bis 18-Jährige in Risikolagen: Theater-, Musik- und Kunstprojekte, Leseförderung, Medienprojekte, Ferienformate. Förderfähig sind die Sachausgaben der Angebote — Mieten, Verpflegung, Honorare für künstlerische Fachkräfte — bis zu 100 Prozent, plus Verwaltungspauschale. Einen verpflichtenden Eigenanteil gibt es nicht.

Wichtig: Die Förderphase läuft aus

Die dritte Förderphase endet 2027 — mehrere Programmpartner haben ihre letzten Ausschreibungen veröffentlicht, mit Fristen zwischen September und November 2026. Wer das Programm noch nutzen will, sollte jetzt ein Bündnis formieren; ob und wie es ab 2028 weitergeht, ist offiziell noch nicht angekündigt.

Passt das zu euch?

  • Ihr könnt ein lokales Bündnis aus mindestens drei Partnern mit unterschiedlichen Kompetenzen bilden
  • Eure Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche von 3 bis 18 Jahren in Risikolagen
  • Das Angebot ist außerschulisch: außerhalb der Unterrichtszeiten, Teilnahme freiwillig
  • Das Angebot ist zusätzlich — kein Ersatz für bestehende Angebote oder Lehrplanunterricht
  • Euer Konzept passt zur Ausschreibung eines der Programmpartner-Förderer

Diese Punkte ersetzen keine Einzelfallprüfung — der Fördercheck ordnet euer Projekt konkret ein.

Der Antragsweg

  1. 01

    Partner finden

    Mindestens zwei lokale Partner gewinnen und das Bündnis aus drei Einrichtungen bilden.

  2. 02

    Förderer wählen

    Passenden Programmpartner auswählen — Konzepte, Obergrenzen und Fristen unterscheiden sich deutlich.

  3. 03

    Antrag stellen

    Der federführende Bündnispartner reicht den Antrag über das Antragssystem kumasta beim gewählten Förderer ein.

  4. 04

    Bewilligung abwarten

    Der Programmpartner entscheidet nach seiner Ausschreibung — erst danach starten.

  5. 05

    Durchführen & abrechnen

    Bildungsangebote umsetzen und gegenüber dem Programmpartner abrechnen — bis zu 100 % der Sachausgaben plus Pauschale.

Aus der Antragspraxis

Einschätzung aus 15+ Jahren Fördermittelarbeit

Die häufigste Ablehnungsfalle bei Kultur macht stark ist die Abgrenzung zum Schulbetrieb: Angebote mit Schulen müssen außerhalb des Unterrichts liegen, und im gebundenen Ganztag braucht es Freiwilligkeit mit Alternativangebot und Ausstiegsmöglichkeit — dazu gibt es ein eigenes offizielles Infoblatt. Der zweite Punkt ist strategisch: Die Förderphase endet 2027, mehrere Programmpartner fahren gerade ihre letzten Ausschreibungen. Wer jetzt ein Bündnis aufbaut, sollte die Fristen im Terminkalender des Programms täglich ernst nehmen — nach November 2026 wird das Fenster eng.

So unterstützt AntragPlus

  • Wir finden den Programmpartner, dessen Konzept zu eurem Vorhaben passt — 27 Förderer, sehr unterschiedliche Profile.
  • Wir unterstützen beim Bündnisaufbau und klären, welcher Partner federführend sein sollte.
  • Wir bereiten den kumasta-Antrag vor: Konzept, Zielgruppennachweis, Kostenplan.
  • Wir planen die Anschlussfinanzierung nach dem Ende der Förderphase 2027.

Häufige Fragen

Können Schulen bei Kultur macht stark Geld beantragen?

Nein. Schulen und Kitas können in Bündnissen mitwirken, dürfen aber nicht selbst Fördermittel beantragen. Die Angebote müssen außerdem außerhalb des regulären Unterrichts stattfinden und freiwillig sein.

Wie viele Partner braucht ein Bündnis?

Mindestens drei lokale Partner mit unterschiedlichen Kompetenzen — der federführende Partner stellt den Antrag beim gewählten Programmpartner und verantwortet die Abrechnung.

Wie hoch ist die Förderung bei Kultur macht stark?

Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben plus eine Verwaltungspauschale — ohne verpflichtenden Eigenanteil. Konkrete Obergrenzen setzt der jeweilige Programmpartner in seiner Ausschreibung.

Der nächste Schritt

Ob Kultur macht stark zu eurem Projekt passt, hängt an Details: Förderlinie, Fristen, Restfinanzierung. Der Fördercheck gleicht euer Vorhaben mit diesem und 18.000+ weiteren Programmen ab — danach übernehmen unsere Förderexperten Antrag und Abwicklung.

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