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Förderfonds

Deutsches Kinderhilfswerk: Förderfonds

Themen-, Länder- und Sonderfonds für Kinder- und Jugendprojekte — bis zu 10.000 Euro, mit einem Kernkriterium: Kinder und Jugendliche gestalten das Projekt selbst mit.

Auf einen Blick

Förderhöhe
Je nach Fonds: Themenfonds i. d. R. 5.000 € (Kinderkultur bis 8.000 €), Länder- und Sonderfonds bis 10.000 €
Frist
Anträge ganzjährig; Stichtage der Themenfonds: 31. März und 30. September — nächster: 30.09.2026
Zielgruppe
Vereine, Initiativen, Eltern- und Jugendgruppen — auch Kinder und Jugendliche selbst mit volljähriger Begleitung
Zugang
Online-Förderdatenbank foerderfonds.dkhw.de
Kernkriterium
Kinder und Jugendliche sind an Planung und Umsetzung möglichst stark beteiligt; mindestens 20 % Eigenanteil (Themenfonds)
dkhw.de: Projektförderung Förderdatenbank des DKHW Stand: August 2026 — maßgeblich sind die offiziellen Förderrichtlinien.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert aus Spendenmitteln Projekte, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in Deutschland verbessern — über Themenfonds (Kinderpolitik, Spielraum, Medienkompetenz, Kinderkultur), Länderfonds in mehreren Bundesländern und Sonderfonds. Bevorzugt gefördert werden kleinere Vereine ohne Dachverband — genau die Träger, die bei großen Programmen oft durchs Raster fallen.

Das Kernkriterium: Beteiligung

Was die DKHW-Fonds von fast allen anderen Förderern unterscheidet: Kinder und Jugendliche sollen das Projekt nicht konsumieren, sondern von der Planung bis zur Umsetzung mitgestalten. Ein Spielplatzprojekt, bei dem Kinder mitentscheiden, schlägt das perfekt geplante Projekt ohne Beteiligung. Antragsberechtigt sind neben Vereinen auch Elterngruppen, Schülerinitiativen und Jugendgruppen — sogar vor der Vereinsgründung, mit nachgereichtem Registerauszug. Nicht gefördert werden Kommunen sowie öffentliche Träger wie Schulen und Kitas.

Konditionen

Die Themenfonds fördern in der Regel mit bis zu 5.000 Euro (Kinderkultur: bis 8.000 Euro), Länder- und Sonderfonds mit bis zu 10.000 Euro — je Fonds gilt die eigene Förderrichtlinie. Mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten müssen als Eigenleistung oder Drittmittel eingebracht werden; Honorarkosten dürfen höchstens die Hälfte der Fördersumme ausmachen, Personalkosten angestellter Mitarbeiter sind nicht förderfähig. Ausgezahlt wird in der Regel nach Projektabschluss gegen Verwendungsnachweis — ein Vorschuss von bis zu 50 Prozent ist auf formlosen Antrag möglich.

Passt das zu euch?

  • Euer Projekt verbessert die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter 18 in Deutschland
  • Kinder und Jugendliche gestalten Planung und Umsetzung erkennbar mit
  • Ihr seid gemeinnütziger Träger, Initiative, Eltern- oder Jugendgruppe — keine Kommune, Schule oder Kita
  • Ihr bringt mindestens 20 % der Gesamtkosten als Eigenleistung oder Drittmittel ein
  • Honorare bleiben unter der Hälfte der Fördersumme; keine Personalkosten Angestellter
  • Das Projekt beginnt erst nach der Bewilligung

Diese Punkte ersetzen keine Einzelfallprüfung — der Fördercheck ordnet euer Projekt konkret ein.

Der Antragsweg

  1. 01

    Fonds wählen

    Passenden Themen-, Länder- oder Sonderfonds finden und dessen Förderrichtlinie lesen.

  2. 02

    Online beantragen

    Antrag in der Förderdatenbank foerderfonds.dkhw.de stellen — mit Projektbeschreibung und Kostenplan.

  3. 03

    Unterlagen komplett einreichen

    Freistellungsbescheid plus Registerauszug bzw. Vertretungsnachweis hochladen — zum Stichtag muss alles vollständig sein.

  4. 04

    Entscheidung abwarten

    Themenfonds entscheiden nach den Stichtagen 31.03. und 30.09. — bis 15. Mai bzw. 15. November.

  5. 05

    Mitteleinsatz bestätigen

    Die Mitteleinsatzerklärung binnen vier Wochen unterschrieben zurücksenden — sonst verfällt die Förderung.

  6. 06

    Abrechnen

    Verwendungsnachweis und Sachbericht bis sechs Wochen nach Projektende; ausgezahlt wird in der Regel danach.

Aus der Antragspraxis

Einschätzung aus 15+ Jahren Fördermittelarbeit

Beim DKHW entscheidet die Vollständigkeit: Anträge, die zum Stichtag nicht komplett vorliegen, werden nicht bearbeitet — Nachreichungen sind ausgeschlossen. Der zweite Stolperstein ist der Kostenplan: Er ist bindend, Honorarkosten über 50 Prozent der Fördersumme oder Personalkosten Angestellter disqualifizieren den Antrag. Und die Beteiligung ist kein Feigenblatt — wer im Antrag konkret zeigt, wo Kinder und Jugendliche mitentscheiden, hat den entscheidenden Vorteil. Nach der Bewilligung die Mitteleinsatzerklärung nicht liegen lassen: Ohne sie fließt kein Geld.

So unterstützt AntragPlus

  • Wir finden den passenden DKHW-Fonds — oder einen größeren Topf, wenn 10.000 Euro nicht reichen.
  • Wir konzipieren die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen so, dass sie im Antrag sichtbar wird.
  • Wir stellen den bindenden Kostenplan regelkonform auf (Honorargrenze, Eigenanteil).
  • Wir behalten Stichtage, Mitteleinsatzerklärung und Abrechnungsfrist im Blick.

Häufige Fragen

Wie viel Förderung gibt es beim Deutschen Kinderhilfswerk?

Je nach Fonds: Themenfonds in der Regel bis 5.000 Euro, der Themenfonds Kinderkultur bis 8.000 Euro, Länder- und Sonderfonds bis 10.000 Euro. Maßgeblich ist die Förderrichtlinie des jeweiligen Fonds.

Wann sind die Antragsfristen beim DKHW?

Anträge sind ganzjährig möglich; die Themenfonds arbeiten mit Stichtagen am 31. März und 30. September, Entscheidungen folgen bis 15. Mai bzw. 15. November. Länder- und Sonderfonds haben eigene Fristen.

Können Schulen oder Kitas beim Kinderhilfswerk beantragen?

Nein — öffentliche Träger wie Schulen und Kitas sowie Kommunen werden nicht gefördert. Schülerinitiativen, Elterngruppen und Fördervereine können aber selbst Anträge stellen.

Der nächste Schritt

Ob Deutsches Kinderhilfswerk zu eurem Projekt passt, hängt an Details: Förderlinie, Fristen, Restfinanzierung. Der Fördercheck gleicht euer Vorhaben mit diesem und 18.000+ weiteren Programmen ab — danach übernehmen unsere Förderexperten Antrag und Abwicklung.

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