Thüringen ist eines der wenigen Länder mit einer eigenen Landes-Ehrenamtsstiftung — und das merkt man am Zugang: mehrere stehende Programme, ein einheitliches digitales Antragsportal und eine Eintrittshürde, die niedriger liegt als fast überall sonst.
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung
Die Stiftung bündelt die Engagementförderung des Freistaats in einer Programmfamilie: der Thüringer Engagementfonds für allgemeine Projektförderung, „nebenan angekommen" für Integrations- und Nachbarschaftsprojekte, die Mikroförderung für Vereinsjubiläen, Qualifizierungsförderung und mehr. Antragsberechtigt sind alle in Thüringen wirkenden gemeinnützigen Organisationen — und über eine Gemeinwohlbescheinigung auch Initiativen und Einzelpersonen ohne eigene Rechtsform. Alle Anträge laufen digital über das Portal der Stiftung.
Sport: Förderung nach Gesetz
Die Sportförderung ist im Thüringer Sportfördergesetz verankert und wird über den Landessportbund abgewickelt — unterstützt von LOTTO Thüringen. Das Verfahren ist eng mit der Vereinsverwaltung verzahnt: Der Antrag auf Vereinsförderung (Übungsleiter, Trainingsbetrieb, Sportgeräte) wird im Zuge der jährlichen Online-Bestandsmeldung gestellt; die Förderhöhe bemisst sich nach den gemeldeten Lizenzinhabern. Für den Sportstättenbau unterhält der LSB ein eigenes Programm mit derzeit 2,7 Millionen Euro jährlich.
Kultur und Lottomittel
Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen fördert Kunst- und Kulturprojekte sowie Stipendien — digital über ihr Antragsportal, mit FAQ und Tutorials. Die Lotto-Zweckerträge des Landes fließen als Zuwendungen über die Landesressorts an kulturelle, soziale, Umwelt- und Sportzwecke; Anlaufstelle ist das fachlich zuständige Ministerium, nicht LOTTO Thüringen selbst.
Welche Landes-, Bundes- und Stiftungsprogramme konkret zu eurem Verein in Thüringen passen, zeigt der Fördermittel-Check.
Häufige Fragen
Wer kann beim Thüringer Engagementfonds einen Antrag stellen?
Alle in Thüringen wirkenden gemeinnützigen Organisationen — Vereine, Verbände, Kirchen, Stiftungen — sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Auch Initiativen und Einzelpersonen mit gültiger Gemeinwohlbescheinigung sind antragsberechtigt; der Antrag läuft digital über das Portal der Ehrenamtsstiftung.
Wie kommt ein Thüringer Sportverein an die LSB-Vereinsförderung?
Der Verein stellt den Antrag im Zuge seiner jährlichen Online-Bestandsmeldung beim Landessportbund; die Förderhöhe ergibt sich aus Fördereinheiten, die anhand der gemeldeten Lizenzinhaber (Übungsleiter, Vereinsmanager) ermittelt werden.
Der nächste Schritt
Welche Landes-, Bundes- und EU-Programme zu eurem Verein in Thüringen passen, klärt der Fördercheck — er gleicht euer Vorhaben mit 18.000+ Programmen ab. Danach übernehmen unsere Förderexperten Antrag und Abwicklung.