Schleswig-Holstein verteilt seine Fördertöpfe ungewöhnlich: Die Lotteriemittel des Landes fließen über eine thematisch enge Umweltlotterie, und die investive Sportförderung ist komplett an den Landessportverband delegiert. Wer die Zuständigkeiten kennt, spart sich Umwege.
BINGO!: die Umweltlotterie des Landes
Die Zweckerträge der Lotterie „BINGO! Die Umweltlotterie" fördern Projekte im Sinne der Agenda 2030 — Natur- und Umweltschutz, Umweltbildung, Entwicklungszusammenarbeit und interkulturelle Bildungsarbeit. Antragsberechtigt sind in Schleswig-Holstein ansässige gemeinnützige Vereine, Verbände, Initiativen und Stiftungen; das Projekt darf bei Bewilligung noch nicht begonnen sein. Praktisch für kleine Vereine: In der Regel sind mindestens 15 Prozent Eigenanteil nötig, aber ehrenamtliche Arbeit kann mit 15 Euro pro Stunde im Finanzierungsplan angesetzt werden. Sport oder allgemeine Vereinsarbeit fördert BINGO! nicht — anders als die Lotto-Töpfe anderer Länder.
Sport: der Landessportverband als Förderstelle
Das Land hat die Förderung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie Sportgeräten aus Landesmitteln dem Landessportverband Schleswig-Holstein übertragen — antragsberechtigt sind dessen gemeinnützige Mitgliedsvereine und -verbände, der Antrag geht an den Verband statt an eine Behörde. Ergänzend berät die Investitionsbank Schleswig-Holstein Sportvereine kostenlos zu passenden Programmen von Land, Bund und EU.
Kultur und Engagement
Die Kulturstiftung des Landes fördert kulturelle Projekte gemeinnütziger Einrichtungen — formloser Antrag zu den Stichtagen 1. März und 1. September. Engagement-Projekte unterstützt das Sozialministerium über eine eigene Landesrichtlinie; die zentrale Förderübersicht pflegt das Portal engagiert-in-sh.de.
Welche Landes-, Bundes- und Stiftungsprogramme konkret zu eurem Verein in Schleswig-Holstein passen, zeigt der Fördermittel-Check.
Häufige Fragen
Welche Vereinsprojekte fördert BINGO! in Schleswig-Holstein?
Projekte zu Natur- und Umweltschutz, Umweltbildung sowie Entwicklungszusammenarbeit und interkultureller Bildungsarbeit im Sinne der Agenda 2030 — von in SH ansässigen gemeinnützigen Trägern. Das Projekt darf vor der Bewilligung nicht begonnen sein; Sport und allgemeine Vereinsarbeit sind nicht förderfähig.
Wo beantragt ein Sportverein in SH Zuschüsse für sein Vereinsheim?
Beim Landessportverband Schleswig-Holstein: Das Land hat die investive Sportförderung an den LSV übertragen; antragsberechtigt sind dessen gemeinnützige Mitgliedsvereine. Ergänzend berät die IB.SH kostenlos zu weiteren Programmen.
Der nächste Schritt
Welche Landes-, Bundes- und EU-Programme zu eurem Verein in Schleswig-Holstein passen, klärt der Fördercheck — er gleicht euer Vorhaben mit 18.000+ Programmen ab. Danach übernehmen unsere Förderexperten Antrag und Abwicklung.