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Fördermittel für Vereine
Bundesland

Fördermittel für Vereine in Schleswig-Holstein

BINGO!-Projektförderung, Sportförderung über den Landessportverband und die Kulturstiftung des Landes: die wichtigsten Förderwege für Vereine im Norden.

Auf einen Blick

Lotterie-Mittel
BINGO!-Projektförderung: Natur-/Umweltschutz, Umweltbildung und Entwicklungszusammenarbeit — i. d. R. mind. 15 % Eigenanteil, Ehrenamt mit 15 €/Std. ansetzbar
Sport
Investive Sportförderung aus Landesmitteln über den Landessportverband (LSV) — antragsberechtigt sind dessen gemeinnützige Mitgliedsvereine
Kultur
Kulturstiftung des Landes: formlose Anträge zu den Stichtagen 1. März und 1. September
Beratung
IB.SH-Förderlotse: kostenlose Beratung für Sportvereine zu Landes-, Bundes- und EU-Programmen (Kooperation mit dem LSV)
Einstieg
engagiert-in-sh.de (Förderübersicht des Landes) bzw. LSV Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein verteilt seine Fördertöpfe ungewöhnlich: Die Lotteriemittel des Landes fließen über eine thematisch enge Umweltlotterie, und die investive Sportförderung ist komplett an den Landessportverband delegiert. Wer die Zuständigkeiten kennt, spart sich Umwege.

BINGO!: die Umweltlotterie des Landes

Die Zweckerträge der Lotterie „BINGO! Die Umweltlotterie" fördern Projekte im Sinne der Agenda 2030 — Natur- und Umweltschutz, Umweltbildung, Entwicklungszusammenarbeit und interkulturelle Bildungsarbeit. Antragsberechtigt sind in Schleswig-Holstein ansässige gemeinnützige Vereine, Verbände, Initiativen und Stiftungen; das Projekt darf bei Bewilligung noch nicht begonnen sein. Praktisch für kleine Vereine: In der Regel sind mindestens 15 Prozent Eigenanteil nötig, aber ehrenamtliche Arbeit kann mit 15 Euro pro Stunde im Finanzierungsplan angesetzt werden. Sport oder allgemeine Vereinsarbeit fördert BINGO! nicht — anders als die Lotto-Töpfe anderer Länder.

Sport: der Landessportverband als Förderstelle

Das Land hat die Förderung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie Sportgeräten aus Landesmitteln dem Landessportverband Schleswig-Holstein übertragen — antragsberechtigt sind dessen gemeinnützige Mitgliedsvereine und -verbände, der Antrag geht an den Verband statt an eine Behörde. Ergänzend berät die Investitionsbank Schleswig-Holstein Sportvereine kostenlos zu passenden Programmen von Land, Bund und EU.

Kultur und Engagement

Die Kulturstiftung des Landes fördert kulturelle Projekte gemeinnütziger Einrichtungen — formloser Antrag zu den Stichtagen 1. März und 1. September. Engagement-Projekte unterstützt das Sozialministerium über eine eigene Landesrichtlinie; die zentrale Förderübersicht pflegt das Portal engagiert-in-sh.de.

Welche Landes-, Bundes- und Stiftungsprogramme konkret zu eurem Verein in Schleswig-Holstein passen, zeigt der Fördermittel-Check.

Häufige Fragen

Welche Vereinsprojekte fördert BINGO! in Schleswig-Holstein?

Projekte zu Natur- und Umweltschutz, Umweltbildung sowie Entwicklungszusammenarbeit und interkultureller Bildungsarbeit im Sinne der Agenda 2030 — von in SH ansässigen gemeinnützigen Trägern. Das Projekt darf vor der Bewilligung nicht begonnen sein; Sport und allgemeine Vereinsarbeit sind nicht förderfähig.

Wo beantragt ein Sportverein in SH Zuschüsse für sein Vereinsheim?

Beim Landessportverband Schleswig-Holstein: Das Land hat die investive Sportförderung an den LSV übertragen; antragsberechtigt sind dessen gemeinnützige Mitgliedsvereine. Ergänzend berät die IB.SH kostenlos zu weiteren Programmen.

Der nächste Schritt

Welche Landes-, Bundes- und EU-Programme zu eurem Verein in Schleswig-Holstein passen, klärt der Fördercheck — er gleicht euer Vorhaben mit 18.000+ Programmen ab. Danach übernehmen unsere Förderexperten Antrag und Abwicklung.

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