AntragPlus
Fördermittel für Vereine
Bundesland

Fördermittel für Vereine in Sachsen

Die 40-Euro-Ehrenamtspauschale „Wir für Sachsen", SAB-Sportstättenförderung und das Kulturraum-Modell: die wichtigsten Förderwege für Vereine im Freistaat.

Auf einen Blick

Ehrenamt
„Wir für Sachsen": 40 € monatliche Aufwandsentschädigung je Engagierten (max. 11 Monate) — der Verein beantragt bis 31. Oktober für das Folgejahr
Sport
SAB-Sportstättenförderung: bis 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Bagatellgrenze 2.500 €, mindestens 10 % Eigenanteil
Kultur
Acht Kulturräume nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz plus Kulturstiftung des Freistaates (jährlich rund 900 geförderte Vorhaben)
Zentral
Fast alle Landesprogramme laufen technisch über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
Einstieg
ehrenamt.sachsen.de bzw. das SAB-Förderportal
Wir für Sachsen (Engagementportal) SAB: Sportstättenförderung Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Stand: August 2026 — maßgeblich sind die offiziellen Förderrichtlinien.

Sachsen hat zwei Besonderheiten, die Vereine kennen sollten: eine landesweite Ehrenamtspauschale, die der Verein für seine Engagierten beantragt — und ein Kulturfördersystem über gesetzlich verankerte Kulturräume, das es so in keinem anderen Bundesland gibt.

„Wir für Sachsen": die Ehrenamtspauschale

Der Freistaat zahlt Engagierten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40 Euro (maximal elf Monatspauschalen), wenn sie sich mindestens 20 Stunden im Monat in einem Projekt engagieren. Wichtig: Nicht die Ehrenamtlichen beantragen, sondern der Träger — Verein, Verband, Kirchgemeinde oder Stiftung — und zwar elektronisch über das Förderportal, mit harter Frist am 31. Oktober des Vorjahres. 2026 stehen dafür elf Millionen Euro Landesmittel bereit; zuletzt wurden über 26.000 Engagierte in mehr als 5.500 Projekten gefördert.

Sportstätten: die Sächsische Aufbaubank

Die SAB-Sportstättenförderung bezuschusst Sicherung, Sanierung und Neubau von Sportstätten mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben — bei mindestens 10 Prozent Eigenanteil und einer Bagatellgrenze von 2.500 Euro für Vereine. Kleine Vereinsmaßnahmen bis 200.000 Euro Gesamtumfang können auch im laufenden Jahr beantragt werden; bei Vorhaben unter 100.000 Euro ist der Beginn ab Antragstellung zugelassen.

Kultur: Kulturräume und Kulturstiftung

Kulturförderung läuft in Sachsen großteils über die Kulturräume — kommunale Zweckverbände nach dem Kulturraumgesetz, mit verpflichtender kommunaler Mitfinanzierung. Anträge gehen an den örtlich zuständigen Kulturraum. Landesweit bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte fördert zusätzlich die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen mit jährlich rund 900 Vorhaben.

Welche Landes-, Bundes- und Stiftungsprogramme konkret zu eurem Verein in Sachsen passen, zeigt der Fördermittel-Check.

Häufige Fragen

Wie bekommen Ehrenamtliche in Sachsen die 40-Euro-Pauschale?

Nicht selbst beantragen: Der Projektträger — etwa der Verein — stellt bis zum 31. Oktober des Vorjahres elektronisch über das Förderportal den Antrag. Gefördert werden Engagierte mit mindestens 20 Stunden Einsatz pro Monat, mit maximal elf Monatspauschalen à 40 Euro.

Wie viel Zuschuss gibt es für die Sanierung eines Vereinssportplatzes in Sachsen?

Über die SAB-Sportstättenförderung bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei mindestens 10 Prozent Eigenanteil; die beantragte Zuwendung muss bei Vereinen mindestens 2.500 Euro betragen. Kleine Vereinsmaßnahmen bis 200.000 Euro Gesamtumfang gehen auch unterjährig.

Der nächste Schritt

Welche Landes-, Bundes- und EU-Programme zu eurem Verein in Sachsen passen, klärt der Fördercheck — er gleicht euer Vorhaben mit 18.000+ Programmen ab. Danach übernehmen unsere Förderexperten Antrag und Abwicklung.

Fördercheck starten
Don't-Stop-Garantie · 82 % Bewilligungsquote

Du hast das Projekt. Jetzt finden wir die passende Förderung.

Starte deinen Fördercheck und finde heraus, welche Fördermöglichkeiten zu deiner Organisation und deinem Projekt passen.

Unverbindlich · Don't-Stop-Garantie · 82 % Bewilligungsquote (Branche: ~40 %)