Sachsen hat zwei Besonderheiten, die Vereine kennen sollten: eine landesweite Ehrenamtspauschale, die der Verein für seine Engagierten beantragt — und ein Kulturfördersystem über gesetzlich verankerte Kulturräume, das es so in keinem anderen Bundesland gibt.
„Wir für Sachsen": die Ehrenamtspauschale
Der Freistaat zahlt Engagierten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40 Euro (maximal elf Monatspauschalen), wenn sie sich mindestens 20 Stunden im Monat in einem Projekt engagieren. Wichtig: Nicht die Ehrenamtlichen beantragen, sondern der Träger — Verein, Verband, Kirchgemeinde oder Stiftung — und zwar elektronisch über das Förderportal, mit harter Frist am 31. Oktober des Vorjahres. 2026 stehen dafür elf Millionen Euro Landesmittel bereit; zuletzt wurden über 26.000 Engagierte in mehr als 5.500 Projekten gefördert.
Sportstätten: die Sächsische Aufbaubank
Die SAB-Sportstättenförderung bezuschusst Sicherung, Sanierung und Neubau von Sportstätten mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben — bei mindestens 10 Prozent Eigenanteil und einer Bagatellgrenze von 2.500 Euro für Vereine. Kleine Vereinsmaßnahmen bis 200.000 Euro Gesamtumfang können auch im laufenden Jahr beantragt werden; bei Vorhaben unter 100.000 Euro ist der Beginn ab Antragstellung zugelassen.
Kultur: Kulturräume und Kulturstiftung
Kulturförderung läuft in Sachsen großteils über die Kulturräume — kommunale Zweckverbände nach dem Kulturraumgesetz, mit verpflichtender kommunaler Mitfinanzierung. Anträge gehen an den örtlich zuständigen Kulturraum. Landesweit bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte fördert zusätzlich die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen mit jährlich rund 900 Vorhaben.
Welche Landes-, Bundes- und Stiftungsprogramme konkret zu eurem Verein in Sachsen passen, zeigt der Fördermittel-Check.
Häufige Fragen
Wie bekommen Ehrenamtliche in Sachsen die 40-Euro-Pauschale?
Nicht selbst beantragen: Der Projektträger — etwa der Verein — stellt bis zum 31. Oktober des Vorjahres elektronisch über das Förderportal den Antrag. Gefördert werden Engagierte mit mindestens 20 Stunden Einsatz pro Monat, mit maximal elf Monatspauschalen à 40 Euro.
Wie viel Zuschuss gibt es für die Sanierung eines Vereinssportplatzes in Sachsen?
Über die SAB-Sportstättenförderung bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei mindestens 10 Prozent Eigenanteil; die beantragte Zuwendung muss bei Vereinen mindestens 2.500 Euro betragen. Kleine Vereinsmaßnahmen bis 200.000 Euro Gesamtumfang gehen auch unterjährig.
Der nächste Schritt
Welche Landes-, Bundes- und EU-Programme zu eurem Verein in Sachsen passen, klärt der Fördercheck — er gleicht euer Vorhaben mit 18.000+ Programmen ab. Danach übernehmen unsere Förderexperten Antrag und Abwicklung.