Rheinland-Pfalz bündelt seine Ehrenamtsunterstützung sichtbar in der Staatskanzlei — die Leitstelle Ehrenamt betreibt mit „Wir tun was" das zentrale Portal samt Ehrenamtskarte und Sammelversicherung für Engagierte. Bei den Fördertöpfen gilt: Jeder hat ein klares Profil, und die Abgrenzung entscheidet über den richtigen Antrag.
Lotto-Stiftung: Projekte ja, Bauten nein
Die Lotto Rheinland-Pfalz-Stiftung fördert gemeinnützige Vereine in Wohlfahrtspflege, Kunst und Kultur, Sport sowie Bildung — jährlich mit über einer Million Euro an mehr als 1.000 Partner. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Bauprojekte, Sanierungen und Fahrzeuge. Für Bau und Sanierung von Sportanlagen ist stattdessen der Goldene Plan zuständig.
Sportstätten: der Goldene Plan
Die Sportstättenförderung des Landes bezuschusst Neubau, Umbau und Sanierung mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Weg ist eine Kaskade mit langem Vorlauf: Projektanmeldung bis 1. Februar über die Sportkreisvorsitzenden bzw. die Kreisverwaltung, Priorisierung durch den Sportstättenausschuss, vollständiger Antrag bis 15. November über die Kreisbehörde an die ADD Trier.
Kultur: Kultursommer und Kleinförderung
Das Kultursommer-Programm „Kultur vor Ort" fördert nichtkommerzielle Kulturprojekte zwischen Mai und Oktober mit in der Regel einem Drittel der Gesamtkosten — volldigital beantragt bis zum 31. Oktober des Vorjahres. Ganzjährig möglich ist die Kleinförderung für ehrenamtliche Kulturprojekte der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur; eine Doppelförderung aus beiden Töpfen ist ausgeschlossen. Das Demokratie-Kleinstprogramm „100 mal 500" (bis 500 Euro) ist für 2026 ausgeschöpft — eine Fortsetzung 2027 ist angekündigt.
Welche Landes-, Bundes- und Stiftungsprogramme konkret zu eurem Verein in Rheinland-Pfalz passen, zeigt der Fördermittel-Check.
Häufige Fragen
Fördert die Lotto Rheinland-Pfalz-Stiftung Baumaßnahmen am Vereinsheim?
Nein — Bauprojekte, Sanierungen und Fahrzeuge sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für Bau und Sanierung von Sportanlagen ist die Sportstättenförderung des Landes (Goldener Plan, bis 50 Prozent) der richtige Weg.
Bis wann müssen Kulturvereine in RLP ihren Kultursommer-Antrag stellen?
Bis zum 31. Oktober des Vorjahres, volldigital über das Antragsportal; größere neue Projekte sollten bis Ende September zur Vorprüfung eingereicht werden. Der Zuschuss beträgt in der Regel ein Drittel der Gesamtkosten.
Der nächste Schritt
Welche Landes-, Bundes- und EU-Programme zu eurem Verein in Rheinland-Pfalz passen, klärt der Fördercheck — er gleicht euer Vorhaben mit 18.000+ Programmen ab. Danach übernehmen unsere Förderexperten Antrag und Abwicklung.