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Fördermittel für Vereine
Bundesland

Fördermittel für Vereine in Mecklenburg-Vorpommern

Ehrenamtsstiftung MV ohne Verwendungsnachweis, Bürgerfonds Kultur und der Vorpommern-Fonds: die wichtigsten Förderwege für Vereine zwischen Ostsee und Seenplatte.

Auf einen Blick

Ehrenamt
Ehrenamtsstiftung MV, „Gutes tun in MV": bis 1.000 € (Sonderfälle bis 3.000 €) — digital über das EAS-Portal, seit 2026 ohne Verwendungsnachweis
Kultur
Kulturprojektförderung über das Landesförderinstitut (bis 70 % bzw. 50.000 €); Bürgerfonds Kultur: 1.000–15.000 € für gemeinwohlorientierte Projekte
Region
Vorpommern-Fonds: Projekte in Vorpommern und im östlichen Mecklenburg — schriftlicher Antrag ohne Frist
Sport
Sportförderung nach dem SportFG M-V — operative Vereinsförderung über den Landessportbund M-V
Einstieg
Förderfinder des Landesförderinstituts (LFI) bzw. Ehrenamtsstiftung MV
Ehrenamtsstiftung MV: Gutes tun in MV LFI M-V: Bürgerfonds Kultur Vorpommern-Fonds Stand: August 2026 — maßgeblich sind die offiziellen Förderrichtlinien.

Mecklenburg-Vorpommern hat für kleine Vereine einen der unbürokratischsten Förderwege Deutschlands — und mit dem Vorpommern-Fonds einen Regionaltopf, den es so in keinem anderen Land gibt. Die Lotto-Zweckerträge fließen hier allerdings in den Landeshaushalt: Es gibt keine Lotto-Stiftung, die Mittel kommen über die Ressorts und das Landesförderinstitut.

Ehrenamtsstiftung MV: der schnellste Einstieg

Die Landesstiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement fördert über „Gutes tun in MV" kleine Projekte mit bis zu 1.000 Euro (in Sonderfällen bis 3.000 Euro) — Zielgruppe sind ausdrücklich Klein- und Kleinstvereine. Der Antrag läuft digital über das EAS-Portal, die Bearbeitung dauert rund zwölf Wochen, und seit 2026 entfällt der Verwendungsnachweis nach Projektabschluss. Für junge Antragstellende unter 28 gibt es das Programm „Junges Ehrenamt", dazu eine geförderte Organisationsentwicklung mit externer Vereinsberatung.

Kultur: LFI und Bürgerfonds

Die Kulturprojektförderung des Landes läuft über das Landesförderinstitut: Zuschüsse bis 70 Prozent der Ausgaben bzw. bis 50.000 Euro, Antragsfrist für Projekte des Folgejahres ist der 1. Oktober. Ergänzend fördert der Bürgerfonds Kultur gemeinwohlorientierte Projekte mit 1.000 bis 15.000 Euro — auch als Kofinanzierung zu anderen Programmen wie LEADER.

Vorpommern-Fonds und Sport

Der Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg unterstützt wirtschaftliche, soziale und kulturelle Vorhaben, die den Landesteil stärken — antragsberechtigt sind Vereine, Kommunen und Initiativen, der Antrag ist schriftlich und ohne Frist möglich. Die Sportförderung ist im Sportfördergesetz M-V geregelt; die operative Vereinsförderung läuft über den Landessportbund.

Welche Landes-, Bundes- und Stiftungsprogramme konkret zu eurem Verein in MV passen, zeigt der Fördermittel-Check.

Häufige Fragen

Wie bekommen kleine Vereine in MV schnell Geld für ein Projekt?

Über „Gutes tun in MV" der Ehrenamtsstiftung: bis 1.000 Euro (Sonderfälle bis 3.000 Euro), digital über das EAS-Portal, rund zwölf Wochen Bearbeitungszeit — ein Projekt pro Jahr und Programm, seit 2026 ohne Verwendungsnachweis.

Wer kann Mittel aus dem Vorpommern-Fonds beantragen?

Vereine, Kommunen, Initiativen und natürliche Personen — aber nur für Vorhaben im Landesteil Vorpommern und im östlichen Mecklenburg. Der Antrag ist schriftlich zu stellen, eine Frist gibt es nicht.

Der nächste Schritt

Welche Landes-, Bundes- und EU-Programme zu eurem Verein in Mecklenburg-Vorpommern passen, klärt der Fördercheck — er gleicht euer Vorhaben mit 18.000+ Programmen ab. Danach übernehmen unsere Förderexperten Antrag und Abwicklung.

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